Ministerpräsident
Der Bayerische Ministerpräsident beruft die Mitglieder der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags, leitet die Staatsregierung und vertritt Bayern nach außen. Zudem nimmt er zahlreiche repräsentative Aufgaben wahr.
Dr. Markus Söder, MdL, wurde erstmals am 16. März 2018 und erneut am 6. November 2018 als Bayerischer Ministerpräsident vereidigt. Am 31. Oktober 2023 wurde Dr. Markus Söder, MdL, zum Bayerischen Ministerpräsidenten wiedergewählt und vereidigt.
Lebenslauf
Porträt: Dr. Markus Söder, MdL
Geboren am 5. Januar 1967 in Nürnberg, verheiratet, vier Kinder
1987 - 1991
Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen, juristisches Staatsexamen, Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht
1992 - 1993
Volontariat beim Bayerischen Rundfunk, anschließend Redakteur beim BR
1998
Promotion an der FAU Erlangen/Nürnberg
seit 1983
Mitglied in CSU und JU
seit 1994
Mitglied des Landtags
1995 - 2003
Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern Mitglied im CSU-Präsidium
1997 - 2008
Kreisvorsitzender der CSU Nürnberg-West
2000 - 2011
Vorsitzender der CSU-Medienkommission
2003 - 2007
CSU-Generalsekretär
2007 - 2008
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei
2008 - 2018
Vorsitzender des CSU-Bezirksverbands Nürnberg-Fürth-Schwabach
2008 - 2011
Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Gesundheit
2011 - 2013
Bayerischer Staatsminister der Finanzen
2013 - 2018
Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
seit 16. März 2018
Bayerischer Ministerpräsident
seit 19. Januar 2019
Vorsitzender der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU)
,,Ich habe immer betont, dass das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten das schönste Amt der Welt ist.,,
Franz Josef Strauß, Bayerischer Ministerpräsident a. D.
Stellung und Aufgaben
Als Regierungschef steht der Ministerpräsident der Bayerischen Staatsregierung vor. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die politische Verantwortung gegenüber dem Landtag. Seine Richtlinien sind für alle Mitglieder der Staatsregierung verbindlich. Darüber hinaus wirkt er auf eine einheitliche Geschäftsführung in allen Geschäftsbereichen hin und entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen Staatsministern nach der Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung. Zudem hat er die Pflicht, die vom Landtag beschlossenen Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, sie auszufertigen und zu veröffentlichen. Er kann Staatsverträge abschließen, nach vorheriger Zustimmung des Landtags.
Als Staatsoberhaupt und erster Repräsentant des Freistaates vertritt er Bayern nach außen, insbesondere gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und internationalen Partnern.
Der Ministerpräsident hat seinen Dienstsitz in der Bayerischen Staatskanzlei am Münchner Hofgarten. Dort finden regelmäßig die Kabinettssitzungen statt.
Der Ministerpräsident wird vom Bayerischen Landtag auf fünf Jahre gewählt. Wählbar ist, wer in Bayern das aktive Landtagswahlrecht besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
In Bayern wurde das Amt des Ministerpräsidenten mit der Verfassung vom 14. August 1919 geschaffen und erneuert mit der Verfassung vom 2. Dezember 1946. Ausführliche Überlegungen zur Einführung des Amtes eines „Premier Ministre bey Hoff“ gab es schon zur Zeit des Kurfürsten Max Emanuel (1662-1726).
Seit dem Zusammenbruch der Diktatur und der Wiedereinführung der Demokratie in Bayern 1945 haben elf Männer das Ministerpräsidentenamt in Bayern bekleidet und den Freistaat regiert:
MinisterpräsidentenÂkonferenz
Vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 hatte Bayern den Vorsitz der MinisterpräsiÂdenÂtenkonferenz inne. Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt jährlich im Herbst von Land zu Land in einer festgelegten Reihenfolge. Bayern hatte den Vorsitz 1954 als erstes Land inne und seitdem bereits sechs Mal übernommen. Der nächste bayerische Vorsitz ist für das Jahr 2035/2036 angesetzt.
Ziel ist, sich zu allen wichtigen länderübergreifenden Fragen gemeinsam abzustimmen. Zwei Mal im Jahr findet im Anschluss eine Besprechung mit der Bundeskanzlerin statt.
Ehrenpatenschaft
Voraussetzungen für eine Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten
Der Bayerische Ministerpräsident übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen,
- die ab dem 1. Januar 2018 geboren sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen,
- die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Bayern haben.
Die Patenschaft wird mit der Aushändigung einer vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Urkunde übernommen.
Anerkennung für besondere Herausforderungen
Mit der Patenschaft erkennt der Freistaat Bayern die besonderen Herausforderungen für die Familie mit Mehrlingen an. Die Zuwendung soll die Sonderaufwendungen der Mehrlingsfamilie nach der Geburt decken, die nicht von den gewöhnlichen Aufwendungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst sind. Aus der Ehrenpatenschaft entstehen keine Verpflichtungen für den Ehrenpaten.
Art und Höhe der finanziellen Zuwendung
Die Zuwendung wird einmalig in Höhe von 1.000 Euro je Mehrlingskind gewährt. Sie ist eine freiwillige Leistung und erfolgt einkommensunabhängig im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
Verfahren: Ãœbernahme der Ehrenpatenschaft
Die Wohnsitzgemeinde soll die Personensorgeberechtigten darauf hinweisen, dass bei Mehrlingsgeburten der Bayerische Ministerpräsident eine Ehrenpatenschaft auf Antrag übernimmt.
Die Personensorgeberechtigten stellen ihren Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft mit dem Antragsformular (PDF) innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge. Die Wohnsitzgemeinde bestätigt das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen auf dem Formular. Dazu sind der ausgefüllte Antrag mit Kopien der Geburtsurkunden oder der beglaubigten Ausdrucke aus dem Geburtenregister vorzulegen. Anschließend wird der Antrag bei der Staatskanzlei eingereicht. Diese entscheidet über den Antrag und zahlt die Zuwendung aus. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich unbar auf ein im Antrag angegebenes Konto der Personensorgeberechtigten.
Die vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Urkunden über die Ehrenpatenschaft werden vom Bürgermeister der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgehändigt. Der Ministerpräsident behält sich vor, im Einzelfall die Urkunden selbst auszuhändigen.
Pressemitteilungen
Bayerische Staatskanzlei
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Mediathek: Dr. Markus Söder
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Senden Sie Ihr Anliegen an Dr. Markus Söder direkt per E-Mail an ministerpraesident@stk.bayern.de oder nutzen Sie das persönliche Kontaktformular des Ministerpräsidenten.
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Postfach 220011
80535 München