Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. April 2016
1. Staatsregierung begrüßt vorgelegten Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan / Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Viele wichtige Verkehrsprojekte bereits berücksichtigt / Alle angemeldeten Verkehrsprojekte werden mit Nachdruck weiterverfolgt“ / Staatsregierung legt Verkehrsprojekte von höchster Priorität fest, die bisher noch nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind
2. Staatsregierung begrüßt vollständiges Baurecht für zweite S-Bahn-Stammstrecke in München
1. Staatsregierung begrüßt vorgelegten Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan / Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Viele wichtige Verkehrsprojekte bereits berücksichtigt/ Alle angemeldeten Verkehrsprojekte werden mit Nachdruck weiterverfolgt“ / Staatsregierung legt Verkehrsprojekte von höchster Priorität fest, die bisher noch nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind
Die Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) begrüßt. Bayern steht danach ein deutlich größeres Projektvolumen für die Straßeninfrastruktur zur Verfügung als bisher und auch im Schienenbereich sind viele für Bayern notwendige Projekte berücksichtigt. Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann betonte: „Der Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan enthält viele Verkehrsprojekte, die für die Entwicklung Bayerns außerordentlich wichtig sind. Der Anteil Bayerns an den bundesweiten Gesamtmaßnahmen steigt im Straßenbereich von 13,7 Prozent auf 16,9 Prozent. Die bayerischen Straßenprojekte umfassen gut 17,1 Milliarden Euro. Auch im Bereich der Schiene und der Wasserstraßen sind wichtige Projekte enthalten. So sind nahezu 30 Prozent aller Schieneninvestitionen für Maßnahmen mit bayerischem Bezug angedacht.“ Herrmann machte deutlich, dass die Staatsregierung alle Verkehrsprojekte, die zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden sind, mit Nachdruck weiterverfolgen werde. Damit werde auch sichergestellt, dass Finanzierungs-spielräume genutzt werden können, die im Laufe der Zeit entstehen.
Wie Herrmann mitteilte, haben für die Staatsregierung folgende Ver-kehrsprojekte, die im BVWP-Entwurf noch nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, höchste Priorität:
Im Bereich der Bundesfernstraßen
• der durchgängige sechsstreifige Ausbau der A 3 zwischen AS Nittendorf und der Bundesgrenze bei Passau,
• der sechsstreifige Ausbau der A 8 zwischen AS Traun-stein/Siegsdorf und der Grenze D/A,
• der Ausbau der B 303 (E 48) von Marktredwitz-West über die A 93 bis zur Landesgrenze bei Schirnding,
• der vierstreifige Ausbau der B 20 zwischen Cham über Straubing (A 3) und A 92 (Landau) sowie Rissmannsdorf –Traisching und
• der durchgängige Ausbau der B 12 zwischen A 7 (Kempten) über Kaufbeuren bis zur A 96.
Im Bereich Schiene
• die Elektrifizierung und Geschwindigkeitserhöhung der (Aus-bau)Strecke München – Regensburg – Schwandorf – Furth im Wald – Bundesgrenze D/CZ (- Prag) sowie der Ausbau der Strecke Nürnberg – Amberg – Schwandorf,
• die Elektrifizierung, der Ausbau und die Geschwindigkeitserhöhung auf der Strecke München – Mühldorf – Freilassing – Salzburg (ABS 38) sowie
• der Ausbau der Strecke Landshut – Plattling.
Der Ministerrat hat Verkehrsminister Herrmann beauftragt, im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum BVWP 2030 auf dieser Grundlage die Stellungnahme der Staatsregierung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abzugeben. Es findet dazu auch noch ein Gespräch der Regierungsfraktion im Bayerischen Landtag mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt statt.
2. Staatsregierung begrüßt vollständiges Baurecht für zweite S-Bahn-Stammstrecke in München
Das Kabinett hat das jetzt vorliegende Baurecht für alle drei Abschnitte der zweiten S-Bahn-Stammstrecke als historischen Schritt begrüßt. Das zuständige Eisenbahnbundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss für das letzte der drei Teilstücke (im Osten zwischen Isar und Leuchtenbergring) erlassen. Damit besteht Baurecht für die gesamte Strecke. Verkehrsminister Joachim Herrmann erklärte: „Die zweite Stammstrecke für die S-Bahn in München ist eines unserer wichtigsten Zukunftsprojekte, um die Mobilität der Bevölkerung im wachsenden Großraum München für die Zukunft zu sichern. Ich habe immer gesagt: Die Staatsregierung steht zur 2. S-Bahn-Stammstrecke. Mit dem Planfeststellungsbeschluss für das dritte und letzte Teilstück ist eine weitere wichtige Hürde genommen. Ziel ist es, dass mit dem Bau der 2.Stammstrecke noch in diesem Jahr begonnen werden kann.“
3. Verkehrsminister Joachim Herrmann zur Stärkung der Elektromobilität in Bayern: „Ausbau der Ladeinfrastruktur / Mehr Elektrofahr-euge beim Staat / Weitere Elektrifizierung von Schienenstrecken“ / Ministerrat fordert Kaufprämie vom Bund
Elektromobilität ist ein zentrales Element auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität und eine Schlüsselfrage für den Technologie- und Industriestandort Deutschland und Bayern. Der Ministerrat begrüßte daher vor dem Hintergrund der Gespräche heute Abend in Berlin die Absicht der Bundesregierung, gemeinsam mit der deutschen Automobilindustrie den Ausbau der Elektromobilität bis 2020 kraftvoll voranzutreiben. Zugleich machte der Ministerrat deutlich, dass für den weiteren Ausbau dieser Zukunftstechnologie ein starker Impuls dringend erforderlich ist. Kaufprämie, flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur und verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Fahrzeugen – nun sei der Bund am Zug und müsse Weichen stellen, um den Ausbau der Elektromobilität wirksam voranzutreiben.
Aus Sicht von Verkehrsminister Joachim Herrmann müsse vor allem das Angebot an Ladesäulen deutlich verstärkt werden: „Die Bundesre-gierung muss für den Ausbau der Ladeinfrastruktur deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen! Wir gehen davon aus, dass wir in Bayern bis 2020 einen Bedarf von bis zu 7.000 öffentlichen Ladesäulen haben. Das vom Bund in Höhe von acht Millionen Euro angekündigte Förderprogramm für öffentliche Normalladestruktur in Deutschland ist ein guter Ansatz, reicht aber bei Weitem nicht aus. Der auf Bayern entfallende Teil würde bei der bisherigen Summe nicht einmal fünf Prozent des Bedarfs decken.“
Herrmann kündigte weiter an, in Abstimmung mit den anderen Ressorts ein Gesamtkonzept zum Aufbau der notwendigen Ladeinfrastrukturen an Behördenstandorten zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere auch allen öffentlich Bediensteten zunächst die kostenlose Versorgung mit Ladestrom ermöglicht werden. Darüber hinaus werde derzeit geprüft, ob die behördlichen Ladestationen zukünftig auch von Privatleuten im Rahmen des Besucherverkehrs genutzt werden können. Die Staatsregierung wird sich auch dafür einsetzen, Mietern und Wohnungsinhabern in Gemeinschaftsanlagen die Installation eines Ladeanschlusses für E-Autos in Garagen oder an Stellplätzen zu erleichtern.
Weiter wies Herrmann darauf hin, dass er beim Bund darauf gedrängt habe, alle bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen in Bayern zeitnah mit Schnellladesäulen auszustatten. Zwischenzeitlich wurde die erste bundesweite Pilotanlage in Bayern auf der Rastanlage Köschinger Forst Ost an der A 9 im September 2015 installiert. „Der Aufbau der Schnellladesäulen an den ersten 30 Standorten in Bayern soll nach dem aktuellen Zeitplan der Autobahn Tank & Rast GmbH noch im Frühjahr 2016 abgeschlossen werden“, so der Verkehrsminister. „Bayern wird damit vordringlich mit Schnellladesäulen ausgestattet.“ Nach Auskunft der Autobahn Tank & Rast GmbH werde der Strom in der Startphase kostenlos an die Kunden abgegeben.
Auch im Fuhrpark des Freistaats sollen mehr Elektrofahrzeuge einge-setzt werden. Ziel ist, den Anteil der Elektroautos bei Neuzulassungen von geeigneten Fahrzeugen auf 20 Prozent zu erhöhen. Laut Herrmann sind an verschiedenen Standorten im Ressortbereich des bayerischen Innenministeriums bereits schon heute 18 Elektrofahrzeuge mit zugehörigen Lademöglichkeiten in Betrieb: „Beispielsweise haben wir als erstes Bundesland im September 2015 drei uniformierte BMW i3 bei der Bayerischen Polizei in den Dienst gestellt.“ Es sei geplant, an allen Standorten der Bauverwaltung (24), der Regierungen (7) und der Polizeipräsidien (10) jeweils mindestens ein Elektrofahrzeug und dazugehörig eine Elektrotankstelle zur Verfügung zu stellen.
Schließlich müsse der Elektrifizierungsgrad der bayerischen Schienenstrecken weiter erhöht werden: „Wir fordern vom Bund, der Elektrifizierung bayerischer Schienenstrecken bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans und des Bedarfsplans Schiene eine hohe Priorität einzuräumen.“ Der Elektrifizierungsgrad der bayerischen Schienenstrecken liegt derzeit bei rund 52 Prozent. Der bundesweite Durchschnitt beträgt rund 58 Prozent.
Derzeit (1.1.2015) sind in Bayern 22.490 Elektrofahrzeuge zugelassen (hiervon 4.053 reine Elektrofahrzeuge und 18.437 Hybridfahrzeuge). Bei den Neuzulassungen ergab sich eine Steigerung um fast 26 % im Vergleich zu 2014 (absolut 10.234; davon Hybrid 7.599 und reine Elektrofahrzeuge 2.635). Eine deutliche Steigerung von 63 % ist auch bei den Neuzulassungen der Behörden des Freistaats, der Landkreise und der Gemeinden zu verzeichnen (2015: 244 Neuzulassungen; 2014: 150 Neuzulassungen).
4. Kabinett beschließt Umsteuerung in der Unterbringung von Asylbewerbern / Sozialministerin Emilia Müller: „Wir entlasten die Kommunen durch Umstrukturierung der Asylbewerberunterbringung“
Bayern wird seine Kommunen bei der Asylunterbringung entlasten. Der Ministerrat hat daher die bereits in der Sitzung am 12. April 2016 vorberatenen Vorschläge von Sozialministerin Emilia Müller zur Anpassung der bayerischen Asylbewerberunterbringung beschlossen. Asylbewerber werden künftig länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Beim Ausbau und Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen wird noch stärker auf mietkostenfrei zur Verfügung stehende Bundesliegenschaften zurückgegriffen. „Wir vollziehen die Umsteuerung in der Unterbringung von Asylbewerbern in enger Abstimmung mit unseren Kommunen. Deshalb habe ich in der vergangenen Woche Gespräche sowohl mit den Kommunalen Spitzenverbänden als auch mit Vertretern von Kommunen wie Bamberg oder Manching / Ingolstadt geführt, auf deren Gebiet sich größere Einrichtungen befinden, für die sich Änderungen ergeben werden“, so Müller.
Asylbewerber sind bis maximal sechs Monate verpflichtet, in den Erst-aufnahmeeinrichtungen zu bleiben, Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sogar bis zur Aufenthaltsbeendigung. Danach werden sie in der Regel in der sogenannten Anschlussunterbringung versorgt. Die Ministerin setzt dabei in Zukunft wieder verstärkt auf Gemeinschaftsunterkünfte statt auf dezentrale Unterbringung. In beiden Fällen trägt der Freistaat die Kosten. Gemeinschaftsunterkünfte werden aber von den Bezirksregierungen betrieben, während sich die Landratsämter oder kreisfreien Städte um dezentrale Unterkünfte kümmern. „Wir wollen unsere bayerischen Kommunen entlasten. Deshalb treiben wir den Ausbau der Gemeinschaftsunterkünfte weiter voran. Die bisherigen Plätze in der dezentralen Unterbringung sollen sukzessive entweder in Gemeinschaftsunterkünfte umgewandelt werden oder als Wohnraum für anerkannte Asylbewerber dienen“, so Müller.
Ferner hat der Ministerrat heute ein positives Resümee über die Arbeit der beiden Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Manching / Ingolstadt und Bamberg gezogen. Müller: „Bayern war mit der Schaffung dieser Einrichtungen Vorreiter in ganz Deutschland und Vorbild für die beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen von Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten. Deshalb ist es konsequent, die beiden Einrichtungen in Manching / Ingolstadt und Bamberg jetzt in ‚besondere Aufnahmeeinrichtungen‘ umzuwidmen.“ In besonderen Aufnahmeeinrichtungen wurde im Asylpaket II die Möglichkeit geschaffen, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Die Antragsteller trifft dabei u.a. eine verschärfte Residenzpflicht, die eine reibungslose Durchführung der Verfahren erleichtert. Bei ablehnenden Entscheidungen wird der Aufenthalt noch aus der Einrichtung heraus beendet. Bamberg soll auch ein sogenanntes Ankunftszentrum für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden. Mit dem Ankunftszentrum sollen Asylverfahren deutlich schneller als bisher durchgeführt werden können.
Die Asylbewerberzahlen bewegen sich auch im April auf dem Niveau des Vormonats. Damit ist die Zahl der Grenzübertritte und Direktzugänge von Asylsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen im Vergleich zu den ersten beiden Monaten des Jahres deutlich gesunken. Kamen im Januar noch fast 75.000 Asylbewerber nach Bayern, waren es im Februar 41.600 und im März rd. 6.600. In den ersten drei Aprilwochen waren es 4.200.
5. Ministerrat legt Eckpunkte zur künftigen europäischen Struktur- und Investitionspolitik fest / Zentrales Anliegen: Auch in Zukunft angemessene Förderung für Bayern / Europaministerin Dr. Beate Merk mit Einbringung gegenüber Bund und EU beauftragt
Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Europaministerin Dr. Beate Merk Eckpunkte zur Ausgestaltung der europäischen Struktur- und Investitionspolitik von 2021 bis 2027 festgelegt. Hintergrund ist das Auslaufen der aktuellen Förderperiode für die europäische Struktur- und Investitionsförderung Ende 2020. Mit ihrer frühzeitigen Positionierung will die Staatsregierung bayerische Anliegen rechtzeitig in die Diskussion auf Bundes- und Europaebene einbringen. Ministerin Dr. Beate Merk wurde vom Ministerrat hiermit federführend beauftragt. Merk: „Die europäische Struktur- und Investitionspolitik spielt eine zentrale Rolle für Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Strukturen in Europa. Im Gegensatz zu kurzfristigen Krisenbewältigungsmechanismen können damit wichtige gesamteuropäische Ziele verfolgt werden, die einen längeren politischen Atem erfordern.“
Zentrales Anliegen ist eine angemessene Struktur- und Investitionsför-derung für Bayern auch in der Zukunft. Europaministerin Merk: „EU-Strukturförderung ist auch in stärker entwickelten Regionen wie Bayern notwendig. Denn auch in ‚reichen‘ Regionen sind nicht alle Teilregionen gleich reich. Der europäische Kohäsionsgedanke muss auch auf der regionalen Ebene gelten und unterstützt werden.“
Für die Ausgestaltung der neuen Förderperiode sind nach Ansicht der Staatsregierung folgende Maßstäbe anzusetzen:
• Bedarfsgerechte Förderung für alle Regionen Europas: Auch besser entwickelte Regionen Europas bedürfen weiterhin einer Förderung, um ihre Rolle als Lokomotiven für weniger gut entwickelte Regionen wahrnehmen zu können.
• Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit: Hier ist für Bayern einerseits die Stärkung der bayerisch-tschechischen Grenzgebiete von Bedeutung. Andererseits ist das starke Engagement Bayerns in den makroregionalen europäischen Strategien (Alpenstrategie, Donaustrategie) entsprechend zu würdigen.
• Europäische Strategie in regionaler Verantwortung: Die bisherige Ausgestaltung der europäischen Strukturförderung als strategisch-investive, ergebnisorientierte Projektförderung in geteilter Mittelverwaltung ist beizubehalten.
• Wahrung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit: Eigene regionale Schwerpunktsetzungen müssen möglich bleiben, eine Vorabreservierung von Budgets oder Förderverantwortlichkeiten für Teilräume sollte unterbleiben.
• Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie: Es muss ein angemessenes Verhältnis von Verwaltungsaufwand und Förder-summe bestehen.
6. Ministerrat beschließt Konzept zur MINT-Förderung in der Region / Bildungsstaatssekretär Georg Eisenreich: „MINT-Netzwerk Bayern zielt auf Sicherung des Fachkräftenachwuchses in den Regionen vor Ort“
Der Ministerrat hat heute ein Konzept beschlossen, das darauf abzielt, junge Menschen noch besser vor Ort in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu fördern. Wesentliche Bestandteile des Konzepts sind der Aufbau regionaler MINT-Netzwerke, die Stärkung regionaler Lernorte und Angebote sowie die Einrichtung von Schülerlabors und Schülerforschungszentren. Bildungsstaatssekretär Eisenreich betonte: „Das Konzept zielt vor allem darauf ab, den Fachkräftenachwuchs im MINT-Bereich in den Regionen vor Ort zu sichern. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem eine lokale und regionale Vernetzung und Koordinierung große Chancen birgt. Wir werden deshalb regionale MINT-Netzwerke aufbauen, die nach und nach eine vollständige MINT-Bildungskette umfassen sollen – vom Kindergarten bis zu Ausbildung oder Studium. Deshalb wird die gute Basisarbeit in Kindergärten und Schulen durch Maßnahmen ergänzt, die geeignet sind, den Anteil MINT-begeisterter junger Menschen zu vergrößern. Wir wollen die MINT-Förderung vor allem dadurch verbessern, dass bestehende regionale MINT-Angebote unterstützt und koordiniert sowie vor Ort neue zusätzliche Lernorte und Angebote eingerichtet werden.“
Die Maßnahmen zur Förderung der naturwissenschaftlichen und technischen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen waren von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Kultusministeriums und unter Beteiligung von Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerium entwickelt worden.
Das Konzept MINT-Netzwerk Bayern sieht vor, ein MINT-Büro Bayern einzurichten und mit zwei Koordinatoren zu besetzen. Diese unterstüt-zen die Bildung von sieben neuen MINT-Regionen, die mit Hilfe etablierter Netzwerke wie beispielsweise des Regionalmanagements Bayern, der Bildungsregionen und des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT Bayern umgesetzt werden sollen. Unterstützt durch die MINT-Koordinatoren und einen regionalen MINT-Manager wird vor Ort ein MINT-Netzwerk entwickelt. Ein wichtiges Ziel ist dabei jeweils die mittelfristige Einrichtung eines Schülerlabors oder eines Schülerforschungszentrums. Für das Projekt sollen für eine Laufzeit von zwei Jahren im kommenden Doppelhaushalt 2017/2018 rund 1,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Staatssekretär Eisenreich: „Das Konzept MINT-Netzwerk Bayern ist da-zu geeignet, um in den Regionen Bayerns zukunftsweisende Impulse zu setzen. Insbesondere kann es bei der Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen helfen – von der Stärkung des ländlichen Raums über die Digitalisierung bis hin zur Integrationsarbeit.“
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