Bericht aus der Kabinettssitzung vom 3. September 2019
1. Weitere Entlastung für junge Familien / Bayerisches Krippengeld soll zum 1. Januar 2020 starten – Gesetzentwurf geht in die Verbändeanhörung
6. Start des Sonderinvestitionsprogramms „Konversion von Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe“
10. Dr. Markus Gruber wird neuer Amtschef des Sozialministeriums
Kabinett stellt entscheidende Weichen in der Sozial- und Gesundheitspolitik / enger Schulterschluss mit den Kommunen
Der Bayerische Ministerrat hat in der heutigen Kabinettssitzung entscheidende Weichen in der Sozial- und Gesundheitspolitik gestellt. An den Beratungen dazu haben auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände teilgenommen. Für die Bayerische Staatsregierung ist in diesen Politikfeldern der enge Schulterschluss mit den Kommunen besonders wichtig. Im Einzelnen hat sich das Kabinett u.a. mit folgenden Themen befasst:
1. Weitere Entlastung für junge Familien / Bayerisches Krippengeld soll zum 1. Januar 2020 starten – Gesetzentwurf geht in die Verbändeanhörung
Ab dem 1. Januar 2020 sollen Eltern bei den Kita-Kosten mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Monat entlastet werden. Der Freistaat wird hierfür jährlich ca. 105 Mio. Euro aufwenden und setzt damit ein weiteres starkes Signal für die Wertschätzung der Familien in Bayern. Von dem Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab deren ersten Geburtstag bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Im Anschluss werden die Familien dann über den Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich für die gesamte Kindergartenzeit entlastet. Diese Unterstützung leistet die Staatsregierung bereits seit 1. April 2019.
Mit dem Krippengeld unterstützt Bayern gezielt Eltern im unteren und mittleren Einkommensbereich. Es wird bis zu einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro jährlich für einen Haushalt mit einem Kind gezahlt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Das Kabinett billigte heute den Gesetzentwurf, der jetzt in die Verbandsanhörung geht.
2. Weitreichende Verbesserung der Kinderbetreuung in Bayern / Aufstockung der Sonderinvestitionsförderung für Kindertageseinrichtungen auf nunmehr 50.000 Plätze
Die Bayerische Staatsregierung stockt die erfolgreiche Sonderinvestitionsförderung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter auf. Das ursprüngliche Ziel von 42.000 neuen Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung ist bereits so gut wie erreicht. Die Gemeinden werden dabei zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz mit einer Sonderinvestitionsförderung massiv unterstützt. Das Ausbauziel soll nun auf insgesamt 50.000 Plätze aufgestockt werden mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von rund 127 Mio. Euro. Außerdem wird die Antragsfrist um ein Jahr bis 31. August 2020 verlängert. Damit wird ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrages nicht nur umgesetzt, sondern sogar übertroffen. Ferner ist vorgesehen, 10.000 Hortplätze zu schaffen.
3. Bayerische Landarztquote sichert ärztliche Versorgung in allen Regionen Bayerns / Abiturnote für Medizinstudium nicht mehr allein entscheidend
Eine gute Ärzteversorgung in allen Regionen Bayerns ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Bayern verstärkt daher nochmals den Fokus auf die Ausbildung und Ansiedlung von Ärzten im ländlichen Raum. Der Ministerrat bringt dafür die Landarztquote für Medizinstudenten auf den Weg. Ab dem Wintersemester 2020/21 sind bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze pro Wintersemester in Bayern für diejenigen Studenten reserviert, die später als Hausärzte im ländlichen Raum tätig werden wollen. Den Bedarf, anhand dessen sich die Quote bemisst, ermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Abhängig vom prognostizierten Bedarf werden rund 90 Studienplätze im Rahmen der Landarztquote vergeben.
Für den Beginn eines Medizinstudiums im Rahmen der Landarztquote ist die Abiturnote nicht mehr entscheidend. Vielmehr erhalten auch diejenigen Bewerber eine Chance, die fachlich sowie praktisch bereits in einem Gesundheitsberuf qualifiziert und gleichzeitig an einer Tätigkeit im ländlichen Raum interessiert sind. Mit Annahme des Studienplatzes verpflichten sich die Studierenden, nach Studium und Weiterbildung für mindestens zehn Jahre in einer Region zu arbeiten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. Zu erwarten ist, dass die Ärzte in dieser Zeit enge Bindung zu ihrem Arbeitsort aufbauen und langfristig dort tätig sein werden.
Die Staatsregierung unterstützt angehende Landärzte außerdem mit einem Stipendium. Stipendiaten erhalten 600 Euro pro Monat für maximal vier Jahre, wenn sie sich verpflichten, die fachärztliche Weiterbildung im Fördergebiet zu absolvieren und danach mindestens 60 Monate im Fördergebiet ärztlich tätig zu sein. Bislang wurden mit dem Programm bereits 221 Studierende unterstützt. Bundesweiter Vorreiter ist Bayern zudem mit dem Ausbildungsprogramm „Beste Landpartie Allgemeinmedizin“. Dabei arbeiten Lehrkrankenhäuser mit Hausarztpraxen im ländlichen Raum zusammen. Studenten werden zudem durch Wohnungsangebote, Projektarbeit, Notdienstwochenenden und eine intensive Betreuung durch Mentoren bereits während des Studiums in den ländlichen Regionen eingebunden. Das Programm läuft seit dem Wintersemester 2018/19 an der Technischen Universität München für die Standorte Dillingen, Mühldorf am Inn und Eichstätt/Kösching sowie seit dem Sommersemester 2019 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für die Standorte Forchheim/Ebermannstadt, Kulmbach/Stadtsteinbach, Weißenburg/Gunzenhausen und Scheßlitz/Burgebrach. Es soll nun auf weitere Regionen des Freistaats, zunächst in Unterfranken, ausgeweitet werden.
Um der insgesamt hohen Nachfrage nach Ärzten gerecht zu werden, baut Bayern zudem das Angebot an Medizin-Studienplätzen weiter aus. Rund 1500 zusätzliche Medizinstudienplätze werden ab 2019 an der Universität Augsburg geschaffen. Hinzu kommen 600 neue Medizin-Plätze am Medizincampus Oberfranken in Bayreuth. Damit ist Bayern bundesweites Vorbild.
4. Neues Förderprogramm geplant: Staatsregierung unterstützt Kommunen für bessere ärztliche Versorgung vor Ort
Eine wohnortnahe medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten, ist ein klares Ziel der Bayerischen Staatsregierung und wesentlicher Bestandteil des Koalitionsvertrags. So sollen zukünftig Kommunen kräftiger unterstützt werden, die sich besonders für Erhalt und Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung vor Ort engagieren möchten. Hierzu soll in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Förderprogramm der Staatsregierung aufgelegt werden. Das hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen. Das Gesundheitsministerium und das Innenministerium wurden beauftragt, zeitnah Eckpunkte für das Programm, in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, zu erarbeiten. Kommunen können sich bereits heute in bestimmten Grenzen für den Erhalt und die Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor Ort engagieren. Diese sollen nun erweitert und besser auf die örtlichen Notwendigkeiten angepasst werden.
5. Konsequenter Ausbau der akademischen Hebammenausbildung in Bayern / dauerhafte flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe hat oberste Priorität / Ministerrat beschließt Einrichtung des Studiengangs Hebammenkunde in Nürnberg, Erlangen, Coburg/ Bamberg und Würzburg
Die Bayerische Staatsregierung baut die akademische Hebammenausbildung konsequent weiter aus. Ziel ist es, die dauerhafte flächendeckende Versorgung von Familien und Müttern mit Hebammen in ganz Bayern weiter zu verbessern. Nach Landshut, München und Regensburg wird der Studiengang Hebammenwesen jetzt auch an nordbayerischen Hochschulstandorten eingerichtet. Der Ministerrat beschloss dazu heute vier weitere Standorte für das Hebammenstudium: die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, die Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg zusammen mit den Bamberger Akademien für Gesundheits- und Pflegeberufe der Sozialstiftung Bamberg, die Julius-Maximilians-Universität Würzburg und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Bayernweit ist damit an sieben Hochschulen die akademische Hebammenausbildung möglich. Die ersten Studiengänge starten diesen Herbst an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg und an der Katholischen Stiftungshochschule München, im Herbst 2020 an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Die Staatsregierung wird den Ausbau in Zukunft noch weiter vorantreiben und strebt dazu einen weiteren Standort im Regierungsbezirk Schwaben an.
6. Start des Sonderinvestitionsprogramms „Konversion von Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe“
Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen und ist entscheidend für die Lebensqualität – besonders für Menschen mit Behinderung. Es ist ein Kernanliegen der Bayerischen Sozialpolitik, die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen zu verbessern, indem sie durch die Schaffung von dezentralen, zeitgemäßen, kleineren Wohnstrukturen ein
inklusives und selbstbestimmtes Leben in der Mitte unserer Gesellschaft führen können. Die Staatsregierung startet deshalb bereits in diesem Jahr das Sonderinvestitionsprogramm „Konversion von Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe“, und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant. In 2019 stehen 12,2 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen vier Konversionsprojekte mit je 24 Wohnplätzen in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Schwaben, Mittelfranken und Oberfranken in Angriff genommen werden. Diese Projekte sind bau- und entscheidungsreif und können starten. Der Freistaat Bayern setzt damit ein wichtiges Zeichen zugunsten der Menschen mit Behinderung und einer inklusiven Gesellschaft.
7. Barrierefreiheit in Bayern schreitet voran / Gesetzentwurf zur Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich mit Nachdruck für die Interessen von Menschen mit Behinderung ein. Kernstück des novellierten Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Barrierefreiheit – sowohl bei Bau und Verkehr als auch in der Kommunikation mit der Verwaltung. Zukünftig gilt die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen nicht mehr nur für große, sondern für alle Um- und Erweiterungsbauten. Die Barrierefreiheit wird außerdem bei der Anmietung staatlicher Gebäude berücksichtigt. Die Neuregelung zur Kommunikation in verständlicher Sprache soll besonders Menschen mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten helfen. Ziel ist es, Bayern barrierefrei zu gestalten und dafür auch Barrieren in den Köpfen der Gesellschaft abzubauen. Dazu leisten diese Verbesserungen einen wesentlichen Beitrag.
8. Gründung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern / Ministerrat baut Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus
Die Bayerische Staatsregierung baut die Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus. Wesentlicher Baustein ist die Gründung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern. Sie soll Projekte fördern, die der Verbesserung der Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in Bayern dienen und die wegweisend und innovativ für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe sind. Die Hilfeangebote auf der Straße sowie das Unterkunftsangebot sollen gestärkt werden, aber auch Beratung und Prävention können im Fokus stehen. Die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern wird als Verbrauchsstiftung mit Sitz in Augsburg gegründet; das Stiftungsvermögen beträgt zum Start fünf Millionen Euro.
Damit verstärkt die Staatsregierung die bestehenden Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Neben Wohngeld und sozialem Wohnungsbau unterstützt Bayern die Kommunen unter anderem durch die Förderung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe und Modellprojekte. 2018 wurde der Runde Tisch Obdachlosigkeit gegründet, mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege und weiteren Experten der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe.
9. Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen / 16 Millionen Euro für Verbesserung bei Gewaltschutz und -prävention
Die Bayerische Staatsregierung setzt ihren im Juni 2018 vorgelegten Drei-Stufen-Plan zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention konsequent um. In der zweiten Stufe stellt der Freistaat hierfür insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Staatsregierung unterstützt die vorrangig zuständigen Kommunen beim Ausbau und bei der Verbesserung der Situation in den Frauenhäusern und den ambulanten Beratungsstellen. So können ab 1. September 2019 staatliche Fördermittel sowohl für Aus- und Umbau in Frauenhäusern als auch für die Verbesserung der Personalausstattung in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen/Notrufen beantragt werden. Zur Entlastung der Frauenhäuser sollen sogenannte „Second-stage-Projekte“ modellhaft erprobt werden, um gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern, die den besonderen Schutz in einem Frauenhaus nicht oder nicht mehr benötigen, ein neues bedarfsgerechtes Hilfsangebot anzubieten.
Um im Interesse des Opferschutzes weiterer Gewalt wirksam vorzubeugen, wird das staatlich geförderte Hilfesystem durch Maßnahmen ergänzt, die bei den Tätern ansetzen. Dazu sollen Fachstellen für Täterarbeit gefördert werden. Zudem soll eine Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt eingerichtet werden.
10. Dr. Markus Gruber wird neuer Amtschef des Sozialministeriums
Mit heutigem Kabinettsbeschluss wird Dr. Markus Gruber zum
1. November 2019 zum neuen Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales bestellt. Er übernimmt die Aufgabe von Herrn Ministerialdirektor Michael Höhenberger, der mit Ablauf des 31. Oktober 2019 in den Ruhestand tritt. Dr. Gruber war bislang bereits als Ministerialdirektor und Vertreter des Amtschefs im Sozialministerium tätig.
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Pressemitteilung-Nr.-177-vom-3.-September-2019( PDF 580.16 Kb)
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