Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Oktober 2017
1. Museum der Bayerischen Geschichte in Regensburg: Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: „Wir werden den Fortgang der Bautätigkeiten garantieren“ / Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle zu Planungen für das Jubiläumsjahr WIR FEIERN BAYERN: „Festbesucher können dabei erste Einblicke in den Museumsbau gewinnen“
Der Fortgang der Bautätigkeiten am Museum der Bayerischen Geschichte in Regensburg hat für die Staatsregierung hohe Priorität. Innenminister Joachim Herrmann erklärte in der Kabinettssitzung: „Der Ansatz des Museums der Bayerischen Geschichte mit der Bavariathek als Museum von und mit Bürgern ist einzigartig. Der Brand in der Bavariathek Anfang Juli 2017 verursachte einen erheblichen Sachschaden, dessen konkrete negative Auswirkungen auf den Baufortschritt wir erst im Zuge der noch laufenden Untersuchungen werden abschätzen können. Für die Staatsregierung steht dennoch fest: Gemeinsam mit den Baufirmen wollen wir einen Weg gehen, der den Fortgang des Baus garantiert und zugleich nicht zulässt, dass beteiligte Betriebe unverschuldet in Mitleidenschaft gezogen werden.“
Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle informierte den Ministerrat über den aktuellen Sachstand zu den Feierlichkeiten im Rahmen des Jubiläumjahrs WIR FEIERN BAYERN auf dem Gelände des Museums im Juni 2018. Er zog in seinem Bericht trotz der baulichen Verzögerung eine positive Bilanz: „Im Museum selbst wurden keine Bauteile durch den Brand zerstört oder beschädigt, so dass die Bauarbeiten nun wieder aufgenommen wurden. Nach dem derzeitigen Stand können wir davon ausgehen, dass die Besucher der Jubiläumsveranstaltung im Juni 2018 erste Einblicke in Teile des Museumsbaus gewinnen können.“ Die Veranstaltung wird mit der Präsentation des Museums gemeinsam vom Kulturreferat der Stadt Regensburg und vom Haus der Bayerischen Geschichte durchgeführt. Minister Spaenle: „Insgesamt wird eine Kultur- und Festmeile entstehen, die die Steinerne Brücke als ältestes mit dem Museum der Bayerischen Geschichte als jüngstes, prägendes Bauwerk der Stadt verbindet.“ Die laufenden Sanierungsarbeiten in der Bavariathek werden mindestens das Jahr 2018 in Anspruch nehmen.
2. Kabinett entscheidet abschließend über Bayerisches Teilhabegesetz / Sozialministerin Emilia Müller: „In Bayern erhalten Menschen mit Behinderungen künftig ihre Leistungen aus einer Hand von den Bezirken als kompetenten Ansprechpartnern“
Nach erfolgreicher Verbändeanhörung hat der Ministerrat heute abschließend über den Entwurf des Bayerischen Teilhabegesetz entschieden und damit ein zentrales sozialpolitisches Anliegen Bayerns zum Wohle der Menschen mit Behinderung vorangebracht. Der Gesetzentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Sozialministerin Emilia Müller erklärte: „Menschen mit Behinderungen erhalten in Bayern in Zukunft ihre Leistungen aus einer Hand. Da künftig die Bezirke als kompetente Ansprechpartner für alle Belange bereit stehen werden, gehört die Diskussion um Zuständigkeiten endlich der Vergangenheit an. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen der Mensch mit Behinderungen und seine Bedürfnisse.“ Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfes gehört, dass die Bezirke gleichzeitig für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, zuständig sein werden.
Mit seiner Initiative für das Bundesteilhabegesetz hat Bayern eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte angestoßen. In den Verhandlungen hatte sich der Freistaat für die Verbesserung der Belange von Menschen mit Behinderungen eingesetzt, ohne dabei die Kommunalfinanzen aus den Augen zu verlieren. Das Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wurde im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses transparent erarbeitet. So wurden die gefundenen Lösungen und Kompromisse im Rahmen der Verbändeanhörung positiv aufgenommen und überwiegend begrüßt.
Mit dem Gesetzentwurf nutzt Bayern seinen landesgesetzlichen Spielraum auch für materielle Verbesserungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen. So soll der finanzielle Rahmen für das sogenannte „Budget für Arbeit“ in Bayern um 20 Prozent höher angesetzt werden als vom Bund vorgesehen. Dieses Budget entlastet Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderungen anstellen. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich z.B. für einen höheren Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz. Ministerin Müller: „Wir heben den möglichen Förderbetrag beim Budget für Arbeit deutlich an. Der Grund ist ganz einfach: Wir wollen Menschen mit Behinderungen eine echte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben. Dazu brauchen wir eine für Arbeitgeber attraktive Finanzierung.“
3. Ministerrat beschließt Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes / Innenminister Joachim Herrmann: „Bayern schafft praxistaugliche Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten nach der EU-Datenschutzreform“
Sieben Monate, bevor die EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern unmittelbar geltendes Recht wird, hat der Ministerrat jetzt den Entwurf einer kompletten Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Unser Vorschlag zur Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes nutzt einerseits die Spielräume des EU-Rechts, um bewährte nationale Datenschutzregelungen zu erhalten. Dafür haben wir mit dem Bayerischen Landtag im europäischen Verhandlungsprozess erfolgreich geworben. Andererseits geben wir mit dem Gesetzentwurf wichtige Hilfestellungen, damit das neue europäische Datenschutzrecht rechtssicher angewendet werden kann, und um einen effizienten Datenschutz in der Verwaltung sicherzustellen. So machen wir die differenzierten Rechtsvorgaben der EU für die Praxis handhabbar, stellen sie auf eine einheitliche Grundlage und erhalten Bewährtes.“
Der Entwurf zur Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes soll zum 25. Mai 2018, wenn die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Bayern unmittelbare Geltungskraft erlangt, das geltende Bayerische Datenschutzgesetz ablösen und zugleich 23 Fachnormen aller Ressorts an das geänderte europäische Datenschutzrecht anpassen. Außerdem setzt das neue Gesetz einige der besonderen Regelungen zur Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz um, die sich aus der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz ergeben.
Der Gesetzentwurf richtet sich wie das bisher geltende Bayerische Datenschutzgesetz an alle bayerischen Behörden und Gerichte, soweit diese Verwaltungsangelegenheiten wahrnehmen. Wie im geltenden Recht stehen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde im öffentlichen Bereich und dem Landesamt für Datenschutzaufsicht für die Kontrolle und Beratung der Unternehmen in Bayern weiterhin erprobte Ansprechpartner zur Verfügung. Sie werden mit ihren Hilfestellungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die anstehenden Anpassungen der Datenverarbeitungsverfahren in Verwaltungen und Betrieben rechtssicher und effizient bewältigt werden können.
Herrmann: „Mit dem Gesetzentwurf zur Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes steuern wir die Datenschutzpraxis in den bayerischen Behörden sicher und zielgenau über den Stichtag 25. Mai 2018. Ab diesem Stichtag müssen alle Behörden ihre Datenschutzfragen nicht mehr nur mit den Datenschutzregelungen des Freistaates Bayern oder des Bundes abklären, sondern in den meisten Fällen unmittelbar mit dem neuen europäischen Datenschutzrecht. Wir wollen, dass diese Herausforderung gelingt und dass Behörden genauso wie Bürger und Unternehmen am Ende von der EU-Datenschutzreform mit datenschutzgerechten, sicheren und effizienten IT-Verfahren profitieren.“
Im Rahmen der Verbandsanhörung haben die Verbände nun bis Anfang November Gelegenheit, die geplanten Anpassungen des bayerischen Datenschutzrechts an die neuen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung aus ihrer Sicht zu bewerten.
4. Bayern dringt auf gerechtere Krankenkassen-Finanzierung / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Bayerische Beitragszahler dürfen nicht länger benachteiligt werden / Fairer Wettbewerb für in Bayern tätige Krankenkassen muss möglich sein“
Bayern wird sich bei möglichen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene für mehr Gerechtigkeit bei der Krankenkassenfinanzierung in Deutschland einsetzen. Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte nach der heutigen Kabinettssitzung: „Die bayerischen Beitragszahler zahlen überdurchschnittlich viel in den Gesundheitsfonds ein, erhalten aber für ihre Versorgung zu wenig daraus zurück. Damit muss Schluss sein. Der Gesundheitsfonds darf kein verdecktes Transfersystem zwischen den Ländern zu Lasten Bayerns sein.“ Huml forderte, bestehende Wettbewerbsnachteile für Krankenkassen, die in Hochlohn- und Hochpreisregionen wie Bayern tätig sind, endlich abzubauen. Ein regionaler Ausgleichsfaktor soll für mehr Gerechtigkeit in der Krankenkassenfinanzierung sorgen. Ziel ist dabei, dass bayerische Versichertengelder auch ausreichend der Gesundheitsversorgung in Bayern zu Gute kommen. Huml: „Die bundesdurchschnittlichen Zuweisungen des Gesundheitsfonds decken die Leistungsausgaben der Krankenkassen nicht ab, weil die regionalen Kostenstrukturen nicht berücksichtigt werden. Eine andauernde Unterfinanzierung wird absehbar die Versorgung der Versicherten in Bayern auf dem bestehenden Niveau gefährden. Die derzeitigen Regelungen sind nicht nur ungerecht, sondern laden auch geradezu zu Manipulationen ein. Ein fairer Wettbewerb für alle Krankenkassen muss möglich sein. Deshalb brauchen wir dringend nachhaltige Reformen.“
Das Bayerische Gesundheitsministerium verfolgt das Ziel einer regionalen Komponente beim Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) mit Nachdruck. Huml: „Einen ersten Erfolg konnten wir nach langen und harten Auseinandersetzungen bereits erzielen: Das Bundesgesundheitsministerium hat zwischenzeitlich eine Auswertung der regionalen Verteilungswirkungen des Morbi-RSA in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse zum 30. April 2018 vorliegen sollen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch die bayerische Forderung nach einem Ausgleichsfaktor weiter untermauert wird.“
Im Juni 2016 hatte Huml ein Gutachten über die „Notwendigkeit einer regionalen Komponente im Morbi-RSA“ vorgestellt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der regionale Wettbewerb der Krankenkassen unfair ist.
Das Gutachten weist nach, dass die in Bayern tätigen Krankenkassen weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten, als sie für die Vergütung der Leistungen benötigen. Dieser Fehlbetrag hat zwischen 2009 und 2014 insgesamt mindestens 1 Milliarde Euro erreicht. Gleichzeitig leisten die bayerischen Versicherten überdurchschnittliche Beiträge und stützen damit solidarisch die bundesweite GKV-Finanzierung. Kumuliert für die Jahre 2011 bis 2014 haben die bayerischen Versicherten insgesamt über 5,5 Milliarden Euro mehr geleistet.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.