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1.Staatsregierung unterstützt Prävention von Antisemitismus in allen Lebensbereichen / Neue Anlaufstelle zur Meldung antisemitischer Vorfälle / Zahlreiche Projekte sensibilisieren für Toleranz
1. Staatsregierung unterstützt Prävention von Antisemitismus in allen Lebensbereichen / Neue Anlaufstelle zur Meldung antisemitischer Vorfälle / Zahlreiche Projekte sensibilisieren für Toleranz
Die Bayerische Staatsregierung steht für gemeinsame Grundwerte, für Toleranz, Respekt und kulturelle Vielfalt. Für jegliche Form von Extremismus und antisemitische Gesinnungen und Strömungen ist in Bayern kein Platz. Die Wahrung unserer Grundwerte erfordert fortwährende Aufmerksamkeit und gemeinsamen Einsatz in allen Lebensbereichen. Die Staatsregierung macht sich deshalb für breitgefächerte Antisemitismus-Prävention genauso stark wie für die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Straftaten.
Aktuell wurde mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) ein neues niederschwelliges Angebot zur Meldung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle gestartet. Damit haben Betroffene und Beobachter von antisemitischen Vorfällen jedweder Erscheinungsform, auch unter der Grenze der Straffälligkeit, seit 1. April 2019 eine Anlaufstelle. RIAS Bayern trägt durch Präventionsarbeit dazu bei, in Bayern wirkungsvoll gegen Antisemitismus vorzugehen. Zudem berät die Stelle und hilft direkt, auf Wunsch auch vertraulich.
Antisemitismus-Prävention und Erinnerungsarbeit bzw. -kultur sind generationenübergreifende Aufgaben. Demokratieerziehung und Wertebildung spielen deshalb vor allem an den Schulen im Freistaat eine zentrale Rolle. Kinder und Jugendliche sollen antisemitische Einstellungen und extremistische Ideologien frühzeitig erkennen und ihnen selbstbewusst entgegentreten können. Im Unterricht ist daher die Behandlung der Themen zur NS-Diktatur und ihre Folgen verpflichtend in den Lehrplänen verankert. Bei Projekttagen und in Wahlkursen werden die geschichtlichen Ereignisse vertieft und beispielsweise Gedenkstätten und Erinnerungsorte besucht. Insgesamt investiert der Freistaat für Erinnerungsarbeit unter anderem für die Stiftung Bayerische Gedenkstätten im Doppelhaushalt 2019/2020 14,3 Millionen Euro. Für Lehrer, Eltern und Schüler stehen an den staatlichen Schulen 18 Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz als Ansprechpartner für Prävention und anlassbezogene Intervention gegen jegliche Form und Extremismus und von Rassismus zur Verfügung.
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt eine Vielzahl an Projekten im sozialen Bereich gegen Antisemitismus. Beim Projekt „YouthBridge: Jugend baut Brücken München“ setzen sich beispielsweise Jugendliche aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen und religiösen Kontexten mit Antisemitismus, Rassismus und Radikalisierung auseinander und wirken nachhaltig als Vorbilder in ihr Umfeld hinein. Beim Projekt „Aktiv gegen Vorurteile“ des Instituts für Medienpädagogik in Forschung und Praxis geben Jugendliche in gemeinsamen Medienprojekten innovative und kreative Antworten auf menschenfeindliche Einstellungen wie Antisemitismus.
Zudem stärken zahlreiche Projektförderungen des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration die Präventionsarbeit. Zielgruppe dafür sind unter anderem Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund. In der Kursreihe „Leben in Bayern“ geht es um die Vermittlung unserer Werte und von Alltagskompetenzen. Im Modellprojekt „ReThink“ wird die eigene kulturelle und gesellschaftliche Prägung reflektiert und das eigene Weltbild kritisch hinterfragt. Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus informiert über Antisemitismus als wesentlichen Bestandteil rechtsextremistischer Ideologie, das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz klärt im Rahmen seiner Islamismus- und Salafismus-Prävention über antisemitische Elemente im Bereich Islamismus auf. Auch die bayerische Polizei trifft umfangreiche präventive Maßnahmen, etwa mit dem Schutz sensibler Orte und Beratungsangeboten für Betroffene.
2. Bayerns Justiz geht konsequent gegen antisemitische Straftaten vor / Pilotprojekt zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet / Seit 2018 Antisemitismusbeauftragte bei allen Generalstaatsanwaltschaften / Einheitliche Sachbehandlung von Strafverfahren und verbesserter Zeugenschutz
Antisemitische Straftaten werden in Bayern konsequent verfolgt. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket geht die bayerische Justiz entschlossen gegen Straftaten mit antisemitischem Hintergrund vor.
Statt wie bisher antisemitische Kommentare lediglich zu löschen, soll es für bayerische Rundfunkanbieter und Zeitungsverlage einen einfachen und schnellen Weg geben, gegen Urheber beleidigender oder volksverhetzender Kommentare und Nachrichten Strafanzeige zu erstatten. Derzeit entsteht hierzu ein gemeinsames Pilot-Projekt der Staatsanwaltschaft München I mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet.
Bayern sieht auch rechtspolitischen Nachbesserungsbedarf und macht sich seit langem für eine Strafbarkeit der Volksverhetzung aus dem Ausland stark. Zudem fordert Bayern die Möglichkeit, Beleidigungen im Internet schärfer bestrafen zu können.
Seit August 2018 ist bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg jeweils ein Antisemitismusbeauftragter bestellt. Der Antisemitismusbeauftragte ist die zentrale Kontakt-, Fortbildungs-, Vernetzungs- und Koordinationsstelle für die staatsanwaltschaftliche Praxis und wirkt auf eine vereinheitlichte Rechtsanwendung hin. Er koordiniert Ermittlungsverfahren, die bei verschiedenen Staatsanwaltschaften geführt werden, vermittelt Erfahrungswissen und die nötige Sensibilität. Nach außen sind die Antisemitismusbeauftragten die zentralen Ansprechpartner für jüdische Einrichtungen und Behörden im In- und Ausland, ebenso für den Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung.
Darüber hinaus hat die einheitliche Sachbehandlung von Straftaten mit antisemitischem Hintergrund höchste Priorität. Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft sind auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt. Die Staatsanwaltschaft richtet sich dabei nach der Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA).
Eine verstärkte Möglichkeit der Nutzung des Zeugenschutzes soll den Schritt zur Anzeigenerstattung erleichtern. Insbesonders Opfern antisemitischer Straftaten soll es ermöglicht werden, bei der Anzeige anstatt des Wohnorts ihren Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere Anschrift anzugeben. Im Pilotprojekt „München Modell“ informiert darüber eine Hinweiskarte, durch deren Verbreitung der Schritt zur Anzeigeerstattung weiter erleichtert werden soll.
3. Neues Gutachten „Digitale Transformation Bayerns“ begleitet den Weg zum Digitalen Chancenland Bayern / Roadmap für die digitale Transformation Bayerns
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt konsequent den Weg zum Digitalen Chancenland Bayern. Ein Gutachten externer Fachleute soll nun die digitalen Zukunftsfelder für Bayern definieren und darstellen, in welcher Art und Weise der Freistaat noch stärker von den rasanten Entwicklungen bei der Digitalisierung profitieren kann. Gerade bei der digitalen Transformation zählen Schnelligkeit und flexible Anpassungen. Das „Gutachten Digitale Transformation Bayerns“ soll vor allem Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung Bayerns erarbeiten. Insbesondere sollen technologische Zukunftsthemen und Trends im internationalen Vergleich eingeschätzt werden, um diese für die weitere Entwicklung in Bayern nutzbar zu machen. Zudem sollen die Einzelmaßnahmen von BAYERN DIGITAL zu einer effizienten Gesamtstrategie verknüpft und die Leistungsfähigkeit der digitalen Verwaltung gestärkt werden. Gesamtziel des Gutachtens ist eine neue Roadmap für die digitale Transformation Bayerns.