Energiewende vorantreiben / Bund plant Abbau bürokratischer Hürden für Balkonkraftwerke / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen. Deshalb freue ich mich, dass unser bayerischer …
Gute Nachricht für die Betreiber von Balkonkraftwerken: Die Bundesregierung hat heute (13. September) einen vom Bundesjustizministerium vorlegten Gesetzentwurf beschlossen. Er sieht den Abbau rechtlicher Hürden für den Einsatz von Steckersolargeräten vor. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen. Deshalb freue ich mich, dass der Bund unseren Vorschlag aus Bayern aufgegriffen hat.“
Nach dem Wohnraumietrecht braucht der Mieter für bauliche Änderungen an der Wohnung die Zustimmung des Vermieters. Bei Wohnungseigentümern bedarf es eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft. Bayern hatte deshalb bei der Justizministerkonferenz im November 2022 vorgeschlagen, im Gesetz einen Anspruch auf Genehmigung von Balkonkraftwerken zu verankern und Mini-Photovoltaikanlagen als „privilegierte Maßnahmen“ in § 20 Absatz 2 Wohneigentumsgesetz und § 554 Bürgerliches Gesetzbuch aufzunehmen. Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern hatten den Vorschlag, der einstimmig angenommen wurde, als Mitantragssteller unterstützt.
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