FÜRACKER: 57 MILLIONEN EURO STEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT IN 2021 – Tarifermäßigung in der Einkommensteuer ist wichtiger Beitrag zur Unterstützung bayerischer Familienbetriebe
Bereits 2016 hatte der Bundestag die Grundlagen für die Steuererleichterung geschaffen. Die EU-Kommission hatte 2020 ihrer Anwendung zugestimmt. Die bundesweit geltende Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c Einkommensteuergesetz) ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung. Dabei werden die landwirtschaftlichen Gewinne aus grundsätzlich drei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren als Durchschnittsbetrag für die Ermittlung der Steuerermäßigung herangezogen. Bei schwankenden Gewinnen kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung im betrachteten Zeitraum führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre können so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.
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