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Der Gesetzentwurf des Bundes zu einem Bundes-Klimaanpassungsgesetz
(KAnG) wurde am 16.11.2023 im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hatte zuvor in einer Stellungnahme den Finanzierungsbedarf für die Länder und Kommunen betont und eine faire Lastenteilung zwischen Bund und Ländern angemahnt. Dennoch wurde der Gesetzentwurf vom Bund mit nur geringfügigen Änderungen durch den Umweltausschuss weiterverfolgt. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesländer, eigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorzulegen und umzusetzen. Faktisch führen die Regelungen aber insbesondere zu neuen Verpflichtungen für die Kommunen. Im Gesetzentwurf beziffert der Bund die jährlichen Kosten mit rund 830.000 € bis 1.670.000 € und die einmaligen Kosten mit rund 66.320.000 € bis 1.923.540.000 € für alle Länder. Aus bayerischer Sicht ist das Klimaanpassungsgesetz nicht erforderlich, da insbesondere in Bayern mit der auf Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 BayKlimaG beruhenden Bayerischen Klima-Anpassungsstrategie bereits ausreichende Regelungen bestehen. Neben den unnötigen Kosten bestehen auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
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