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Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sogenannte „graue Flecken“). Mit der Kofinanzierung unterstützt der Freistaat die Kommunen auch beim Breitbandausbau im Förderprogramm des Bundes und schließt die Lücke zwischen dem niedrigen Fördersatz des Bundes (meist 50 Prozent) und dem Fördersatz im bayerischen Förderprogramm (i.d.R. 90 Prozent). Für viele Kommunen wird die Bundesförderung dadurch überhaupt erst nutzbar.
71 Prozent aller bayerischen Haushalte sind schon gigabitfähig erschlossen, nach Abschluss aller laufenden Projekte werden es sogar 81 Prozent sein.
Aktuell verfügen bayernweit bereits über 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet gemäß EU-Definition (über 30 Mbit/s). Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.
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