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Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Energie- und Stromsteuerrecht vorgelegt. Darin beabsichtigt das Bundesministerium, die im Stromsteuergesetz enthaltene Steuerbefreiung für Strom, der aus Biomasse hergestellt wird, ersatzlos zu streichen.
Laut der europäischen Energiebesteuerungsrichtlinie und dem EU-Beihilferecht ist eine Steuerbefreiung für Strom aus Biomasse jedoch weiterhin grundsätzlich erlaubt. Der Bund würde mit seinem Gesetzesentwurf daher die nach geltendem EU-Recht bestehende Steuerbefreiungsoption künftig ungenutzt lassen.
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