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Füracker weiter: „Die Bundesregierung sollte ihrer vom Grundgesetz zugewiesenen Verantwortung für die digitale Infrastruktur endlich nachkommen und das Fördervolumen erhöhen – statt die Mittel immer weiter zu kürzen! Die geltende Landesobergrenze wird Bayerns Kommunen nicht gerecht. Die Rahmenbedingungen des Bundesprogramms müssen endlich so ausgestaltet werden, dass der höhere Förderbedarf in Flächenländern mit einem hohen Anteil an Adressen im ländlichen Raum angemessen berücksichtigt wird!
Das Grundgesetz zeichnet den Bund für den Breitbandausbau verantwortlich. Der aktuellen Bundesregierung gelingt es aber bereits das dritte Jahr in Folge nicht, ein für alle Akteure verlässliches Glasfaserförderprogramm aufzulegen: Nach einem sofortigen Förderstopp wegen fehlenden Haushaltsmitteln im Oktober 2022 hat der Bund sein Förderprogramm 2023 erheblich unterdimensioniert. Im Bundesförderprogramm ist jedem Land grundsätzlich ein festes Budget zugeteilt. Ende Juli 2024 – und damit mitten im laufenden Förderaufruf – hat die Bundesregierung angekündigt, die für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Mittel zur Glasfaserförderung massiv zu kürzen, sodass statt der ursprünglich versprochenen 460 Millionen Euro nur noch 295 Millionen Euro im Rahmen dieser sog. Landesobergrenze für Bayerns Kommunen zur Verfügung stehen. Die Frist zur Einreichung der Förderanträge beim Bund endete am 30. September 2024. Jetzt werden die Projekte anhand verschiedener Kriterien bepunktet, gereiht und aus der bayerischen Landesobergrenze bedient, bis diese ausgeschöpft ist. Sollten aus anderen Ländertöpfen noch Bundesmittel übrigbleiben, können diese bundesweit verteilt werden. All jene Projekte, die in 2024 in Folge nicht vorhandener Mittel nicht zum Zuge kamen, haben nur die Möglichkeit, im nächsten Förderaufruf einen neuen Antrag zu stellen.
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