FÜRACKER: WEITER VIELE UNKLARHEITEN BEIM BÜROKRATIEMONSTER DEZEMBERHILFE – Jahressteuergesetz ordnet Steuerpflicht der Dezemberhilfe für Soli-Zahler an // Umfangreiche Melde- und Erklärungspflichten drohen
Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird die im Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärme vom Bund übernommen (so genannte „Dezemberhilfe“). Nach dem Jahressteuergesetz 2022 müssen diejenigen die Dezemberhilfe versteuern, die auf ihre Einkünfte auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Somit werden Zahlungen, die eigentlich Subventionscharakter haben, mittels gesetzlicher Fiktion zu steuerlichem Einkommen. Im Ergebnis soll die Dezemberhilfe mit den weiteren Einkünften entsprechend regulär besteuert werden. Die Details zur Umsetzung dieser Steuerpflicht nur für bestimmte Personen müssen erst noch ausgestaltet werden. Dabei drohen entsprechend umfangreiche Melde- und Erklärungspflichten der Versorger, Vermieter, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
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