Pressemitteilungen
Pressemitteilung
01.08.2025
Nr. 143
Bayern investiert erheblich in die wohnortnahe Versorgung von Pflegebedürftigen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Freitag anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids in Höhe von knapp fünf Millionen Euro an das Kreisalten- und Pflegeheim im unterfränkischen Werneck hingewiesen. Die Ministerin betonte: „Um dem steigenden Pflegebedarf künftig gerecht zu werden, brauchen wir individuelle und bedarfsgerechte Angebote für Pflegebedürftige, die sich am sozialen Nahraum orientieren. Wir unterstützen das Kreisalten- und Pflegeheim in Werneck beim Aus- und Umbau von 153 Pflegeplätzen mit rund fünf Millionen Euro. Damit tragen wir dazu bei, die Qualität der Pflege in Unterfranken zu verbessern.“
Im Rahmen der Baumaßnahmen werden 121 Dauerpflegeplätze modernisiert. Weitere 32 Pflegeplätze befinden sich im Neubau. Darüber hinaus werden zwölf Kurzzeitpflegeplätze neu geschaffen. Nach Abschluss des Vorhabens werden dem Kreisalten- und Pflegeheim Werneck insgesamt 208 Plätze zur Verfügung stehen. Diese Zahl umfasst auch Pflegeplätze, die nicht vom Bauvorhaben betroffen sind und bereits jetzt bestehen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 13 Millionen Euro.
Die Ministerin betonte: „Die Pflege ist eines der großen Zukunftsthemen unserer Zeit – für den Staat, das Gemeinwesen und für jeden Einzelnen! Mit unserem Förderprogramm ‚PflegesoNah‘ unterstützen wir die Schaffung neuer oder modernisierter Pflegeplätze – bislang mit großem Erfolg: In den fünf ersten Programmjahren von 2020 bis 2024 konnten mit knapp 350 Millionen Euro beinahe 7.400 Pflegeplätze gefördert werden. In den Jahren 2024 bis 2028 will der Freistaat weitere 8.000 Pflegeplätze fördern.“
Gerlach ergänzte: „Der kontinuierliche Eingang neuer Förderanträge ist ein positives Signal und zeigt, dass der Ausbau von Pflegestrukturen mit Öffnung in den sozialen Nahraum voranschreitet. Das ist wichtig, denn der Bedarf an Pflegeplätzen wird in den kommenden Jahren drastisch steigen.“
Das Förderprogramm „PflegesoNah“ wurde 2024 aktualisiert und bis zum Jahr 2028 verlängert. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist das Bayerische Landesamt für Pflege zuständig. Durch die Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Durch die staatlichen Mittel können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich.
Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet auf der Website des Landesamts für Pflege unter
https://www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.