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Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach dringt auf deutliche Nachbesserungen bei der von der Bundesregierung geplanten Krankenhausreform. Die Ministerin betonte am Donnerstag anlässlich der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag: „Die zuletzt vorgelegten Änderungen an dem Gesetzentwurf reichen bei weitem nicht aus. Vielmehr werden vom Bund zentrale Forderungen der Länder weiter ignoriert oder abgelehnt. Dadurch droht eine Verschlechterung der Versorgung vor allem in manchen ländlichen Regionen. Ich lehne das Gesetz in dieser Form deshalb klar ab!“
Gerlach fügte hinzu: „Ich bin geradezu fassungslos, dass im Bundestag ein Gesetz solcher Tragweite beschlossen werden soll, ohne dass die tatsächlichen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung abgeschätzt werden können. Es fehlt nach wie vor eine Folgenabschätzung des Gesetzentwurfs. Dies bedeutet im Klartext, dass die Bundesregierung eine weitreichende Krankenhausreform im Blindflug durchsetzen möchte. Das gefährdet nicht nur die Krankenhäuser und die dortigen Arbeitsplätze, sondern auch die Versorgung der Patienten in einigen Regionen!”
Die Ministerin warnte: „So große Reformvorhaben wie die Krankenhausreform, die von zentraler Bedeutung für unsere zukünftige medizinische Versorgung sind, können nur im Schulterschluss gelingen. Die vom Bundesgesundheitsminister mit den Vertretern der Ampelkoalition ausgehandelten 50 Änderungsvorschläge beseitigen die grundlegenden Defizite des Gesetzentwurfs nicht und sind in weiten Teilen eher Kosmetik denn inhaltliche Verbesserung. Entscheidende Punkte der Länder wurden einmal mehr nicht aufgegriffen. Wir werden uns deshalb auch im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, falls der Gesetzentwurf so durch den Bundestag gehen sollte.“
Die Ministerin erläuterte: „Bayern steht mit seiner Kritik nicht allein. Im ersten Durchgang im Bundesrat waren sich alle Länder einig, dass der aktuell vorliegende Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes in wesentlichen Punkten erheblich nachgebessert werden muss. Das aber ist bis heute nicht geschehen.“
Gerlach fügte hinzu: „Wichtig ist zum Beispiel, dass künftig sämtliche Kosten- und Tarifsteigerungen der Krankenhäuser umfassend vergütungserhöhend berücksichtigt werden. Auch müssen die Kliniken einen dauerhaften Ausgleich für die nicht refinanzierten Mehrkosten der vergangenen Jahre erhalten. Sonst drohen wir von einer unkontrollierten Pleitewelle überrollt zu werden. Mit den aktuellen Vorschlägen zur Vorhaltefinanzierung ist keine Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser verbunden – weder grundsätzlich noch etwa für kleine Krankenhäuser. Dazu schafft der Bundesgesundheitsminister ein neues Bürokratiemonster und überkomplexes System. Von der versprochenen ‚Entökonomisierung‘, wie es Bundesminister Lauterbach nennt, kann keine Rede sein!“
Gerlach kritisierte: „Die Krankenhäuser stehen mit den gestiegenen Betriebskosten weiterhin im Regen. In der Pflicht ist und bleibt alleine der für die Regelung der Betriebskostenfinanzierung verantwortliche Bund. Die Bundesregierung hätte längst ein Soforthilfeprogramm für die Krankenhäuser vorlegen müssen, um drohende weitere Insolvenzen und einen kalten Strukturwandel zu verhindern.“
Die Ministerin unterstrich: „Unzureichend ist bislang auch das Entgegenkommen der Bundesregierung bei den mit den Leistungsgruppen verbundenen Strukturvoraussetzungen. Zwingend erforderlich sind echte und auch unbefristete Ausnahmemöglichkeiten für die Krankenhausplanungsbehörden. Nur so können Verwerfungen für die Versorgung im Einzelfall verhindert werden – und nur so kann den Krankenhäusern über die nächsten zwei Jahre hinaus Planungssicherheit gegeben werden.“
Gerlach ergänzte: „Mit dem geplanten Gesetz wird den Ländern, die deutlich besser über die Versorgungsnotwendigkeiten vor Ort Bescheid wissen als der Bund, den zur Sicherung der Patientenversorgung erforderlichen Gestaltungsspielraum genommen. Das kann zu Versorgungslücken gerade im ländlichen Raum führen.“
Gerlach erläuterte: „Probleme gibt es trotz gewisser Nachbesserungen auch bei Fachkrankenhäusern. Der Bund hat leider die Begriffsdefinition des Fachkrankenhauses so stark eingeengt, dass nach erster Einschätzung rund die Hälfte der etwa 80 somatischen Fachkrankenhäuser in Bayern Gefahr läuft, diesen Status nicht halten zu können.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Das hätte ganz erheblichen negativen Einfluss gerade auf hochspezialisierte Versorgungsangebote. Aber auch andere kleinere Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Regionen, werden aufgrund der starren und kleinteiligen Vorgaben der Leistungsgruppen Schwierigkeiten haben, ihr bisheriges Leistungsportfolio aufrecht zu erhalten. Ohne ausreichende Korrekturmöglichkeiten durch das Land kann das zu örtlichen Versorgungslücken führen.“
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