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+++ Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat der Ministerrat beschlossen, die Asylverfahren für Flüchtlinge ausgewählter Herkunftsstaaten bei den einzelnen Verwaltungsgerichten zu konzentrieren. Herrmann: „Durch die Konzentration bestimmter Herkunftsstaaten gewinnen die Gerichte eine größere Expertise in den Verfahren. Dadurch erhoffen wir uns schnellere Asyl-Entscheidungen und insgesamt eine Beschleunigung der landesweiten Verfahrenslaufzeiten.“ +++
Laut Herrmann sollen zukünftige Streitigkeiten nach dem Asylgesetz mit Asylbewerbern aus dem Jemen und Nigeria bayernweit vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt werden. Kommen die Asylbewerber aus Jordanien und Peru, wird das Verwaltungsgericht Bayreuth zuständig sein. Die Herkunftsländer Angola, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Sierra Leone und Uganda sind dem Verwaltungsgericht Regensburg zugeordnet. Das Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt zukünftig auch die Verfahren von Asylbewerbern aus der Türkei, für die bisher das Verwaltungsgericht Ansbach zuständig gewesen ist.
Herrmann kündigte an, dass in Abstimmung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein fortlaufendes Monitoring zur Sicherstellung einer beschleunigten Bearbeitung asylgerichtlicher Verfahren durch das Innenministerium erfolgen werde.
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