Kampf gegen Kinderpornografie
Fälle von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch nehmen im Zeitalter der Digitalisierung in erschreckendem Maße zu. Für besonders komplexe und technisch schwierige Fälle hat Justizminister Georg Eisenreich vor gut einem Jahr Bayerns neue Spezialeinheit gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern gegründet. Eisenreich: „Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Mit dem ‚Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet‘ – kurz ZKI – erhöhen wir den Verfolgungsdruck auf die Täter noch weiter.“
Wie ist die Bilanz des ZKI nach dem ersten Jahr? Wie viele Verfahren wurden eingeleitet? Welche Ermittlungserfolge konnte das ZKI verzeichnen? Welche internationalen Kontakte nutzt die Spezialeinheit? Welche technischen Innovationen setzen die Ermittler ein?
Justizminister Georg Eisenreich, der Generalstaatsanwalt in Bamberg Wolfgang Gründler und der Leiter des ZKI, Oberstaatsanwalt Thomas Goger, werden am
Montag, den 29. November 2021, um 10.30 Uhr,
im Justizpalast München, Saal 134,
Prielmayerstraße 7, 80335 München,
eine erste Bilanz ziehen.
Die Medien sind zum Pressetermin herzlich eingeladen. Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.
Die Platzzahl ist begrenzt. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.
Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).
Hinweise für Teilnehmende:
Die Teilnahme kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.
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Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).
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Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.
Die Pressekonferenz wird auch als Live-Stream übertragen. Der Link ist abrufbar unter
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