Pressemitteilungen
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen bestmöglich, damit sie ihre Aufgaben angemessen erfüllen und wichtige Investitionen tätigen können. Durch Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG wird der außergewöhnlichen Lage und den speziellen Aufgaben von Gemeinden und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen. Vor allem strukturschwache sowie von der Demografie besonders betroffene Kommunen im ländlichen Raum können mit Stabilisierungshilfen, einer Sonderform von Bedarfszuweisungen, effektiv bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützt werden.
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