Bundesratssitzungen
Mit Bundesratsminister Dr. Florian Herrmann, Justizminister Georg Eisenreich und Arbeitsministerin Kerstin Schreyer war die Staatsregierung auf dieser Bundesratssitzung besonders stark vertreten. Mit der Vorstellung von zwei bayerischen Initiativen setzte der Freistaat wieder bundespolitische Akzente.
Zur Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs
Um geringfügige Beschäftigung weiterhin als Beschäftigungsform sinnvoll nutzen zu können, setzt sich die Bayerische Staatsregierung für eine Erhöhung der Verdienstgrenze um 80 Euro auf 530 Euro ein. So profitieren zum einen Beschäftigte in Minijobs von der positiven Lohn- und Gehaltsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig verhindert eine solche moderate Erhöhung eine unverhältnismäßige und missbräuchliche Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, können für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt sein. Für Unternehmen stellen Minijobs ein wesentliches Flexibilisierungsinstrument dar.
Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze erfolgte vor über sechs Jahren, von 400 auf 450 Euro pro Monat. Die Staatsregierung wird nun mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Verdienstgrenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 530 Euro pro Monat anzuheben.
Zur besseren Absicherung von Landwirten bei Witterungsschäden
Die Staatsregierung will die betriebliche Risikoabsicherung in der Landwirtschaft verbessern, um Landwirte bei der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels zu unterstützen. Das Kabinett hat dazu eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit Baden-Württemberg beschlossen und in den Bundesrat eingebracht. Angesichts der zunehmenden Risiken durch Starkregen oder auch Dürreperioden ist eine betriebliche Absicherung vor existenzgefährdenden Schäden in der Landwirtschaft unerlässlich. In vielen anderen europäischen Ländern ist sie bereits Realität. Die bislang am deutschen Markt vorhandenen Angebote der Versicherungswirtschaft sind jedoch nicht ausreichend, da für einige Sektoren und Risiken noch keine wirtschaftlich tragbare Versicherung angeboten wird. Der Vorschlag eines Prämienzuschusses orientiert sich am Beispiel Österreichs. Der Landwirt übernimmt dabei die Hälfte der Versicherungsprämie, der Bund 30 Prozent, der Freistaat 20 Prozent. Bayern drängt zudem auf eine bundesweite Harmonisierung der Versicherungssteuer. Für das Risiko der Dürre soll statt wie bisher 19 % der Versicherungsprämie ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz von 0,03 % gelten, entsprechend den Schadensrisiken Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen.
Weiteres Thema: Cyberkriminalität
Rede von Staatsminister Georg Eisenreich zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
Abstimmungsverhalten
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.