Bundesratssitzungen
Bundesratsminister Dr. Marcel Huber zu den aus bayerischer Sicht wichtigen Themen: „Maßnahmen aus dem Sofortprogramm für Innere Sicherheit auf Bundesebene vorantreiben / Schutz unserer technologischen Souveränität, kein Ausverkauf von Schlüsseltechnologien / verfassungsfeindliche Parteien entschlossen bekämpfen“
Zu zwei Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches (TOP 53 mit Änderung weiterer Gesetze und TOP 56), zum Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (TOP 48) sowie zum Gesetzesantrag zu DNA-fähigem Material (TOP 96):
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sieht Bayern bei verschiedenen Gesetzesvorhaben des Bundes weiteren Handlungsbedarf und stellte dazu mehrere Änderungsanträge für eine noch effektivere Strafverfolgung und stärkeren Schutz der Bürger. Huber: „Die Bayerische Staatsregierung hat Anfang des Jahres ein Sofortprogramm für Innere Sicherheit beschlossen, das dringend erforderliche Entscheidungen auf Bundesebene klar benennt. Bereits in der Vergangenheit war Bayern der Motor für wichtige Weichenstellungen, um notwendige Maßnahmen für mehr Innere Sicherheit besonders gegen terroristische Angriffe anzustoßen. Bayern wird auch jetzt wieder im Bundesrat Vorschläge einbringen, um wichtige sicherheitspolitische Maßnahmen voranzutreiben. Die Bevölkerung erwartet hier Entschlossenheit.“
Im Bereich des Strafrechts (TOP 53 und 56) fordert Bayern u.a.:
- Verschärfung der Strafen für bewusste Falschmeldungen in Gefahrensituationen: Insbesondere die Geschehnisse um den Amoklauf im Olympia-Einkaufszentrum in München haben deutlich gemacht, dass bewusst falsche Notrufe in Gefahrenlagen Hilfs- und Rettungskräfte dort binden, wo sie gar nicht gebraucht werden, obwohl sie an anderer Stelle dringend benötigt würden. Die Vortäuschung oder Androhung bevorstehender Straftaten hat außerdem dazu geführt, dass Personen durch panikartige Fluchtreaktionen verletzt wurden. Das besondere Unrecht solchen Verhaltens ist strafrechtlich noch entschiedener zu ahnden.
- Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen: Die Staatsregierung will verhindern, dass Extremisten auf den Straßen oder im Internet ungestraft für kriminelle oder terroristische Vereinigungen werben, um Unterstützer buhlen und so den Nährboden für terroristische Aktionen bereiten. Die Strafbarkeit der Sympathiewerbung wurde erst im Jahr 2002 von der rot-grünen Bundesregierung abgeschafft
- Verschärfte Bestrafung von öffentlich oder im Internet begangenen Beleidigungen, insbesondere von Hasspostings in sozialen Netzwerken und Cybermobbing.
Der Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (TOP 48) greift aus bayerischer Sicht an zwei Stellen zu kurz:
- Verbot der Gesichtsverhüllung für alle an einer Gerichtsverhandlung beteiligten Personen: Der Gesetzentwurf enthält kein Verbot der Gesichtsverhüllung für Prozessparteien, Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige. Ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren setzt zwingend voraus, dass die Richter das Gesicht und die Mimik aller Verfahrensbeteiligten sehen können. Das ist zur Identifizierung offensichtlich und darüber hinaus auch zur Wahrheitsfindung unerlässlich.
- Zum Schutz des Vertrauens in eine neutrale, unabhängige Rechtsprechung sollte ein Verbot von religiös geprägten Symbolen oder Kleidungsstücken bei ehrenamtlichen Richtern geprüft werden.
Bayern trat zudem der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs (TOP 96) bei, wonach künftig DNA-Spuren unbekannter Täter auf äußere Merkmale des Spurenverursachers untersucht werden dürfen – ebenfalls Forderungen aus dem bayerischen Sofortprogramm Innere Sicherheit. Damit könnten Feststellungen zu Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie biologischem Alter getroffen werden. Huber: „Alles, was helfen kann, Straftäter zu finden und zu überführen, sollte verwendet werden.“ zur Gesetzesinitiative von Baden-Württemberg und Bayern
Zur bayerischen Initiative „Ausländische Investitionen – Technologische Souveränität sichern“ (TOP 102):
Die Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren erreichen derzeit eine neue Dimension. Die Staatsregierung stellte zum Schutz vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien einen Entschließungsantrag vor. Huber: „Wir sind gegen Protektionismus und für freien Welthandel. Gerade die Industrie- und Exportnation Deutschland profitiert wie kaum eine andere von offenen Märkten. Aber: Die Globalisierung hat dort ihre Grenzen, wo ein Ausverkauf unserer technologischen Kernkompetenzen stattfindet. Vor allem Unternehmen aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft versuchen zunehmend, Schlüsseltechnologien der Zukunft aufzukaufen, um auf diesen Feldern eine Vormachtstellung aufzubauen. Das dürfen wir nicht zulassen. Insbesondere haben für alle die gleichen Spielregeln zu gelten: Wenn ausländische Direktinvestitionen aus Ländern kommen, die keinen oder nur einen sehr stark eingeschränkten Marktzugang gewähren, gilt es, solche Investitionen ebenfalls an strengere Vorgaben zu knüpfen. Es geht um den Schutz unserer technologischen Souveränität.“
Die Staatsregierung strebt eine Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts an, etwa im Bereich von Produkten, die bei der Daten- und Cybersicherheit eine wesentliche Rolle spielen, oder wenn die ausländischen Investoren von ihrem Heimatstaat Subventionen erhalten und dadurch in die Lage versetzt werden, bei Unternehmenskäufen strategisch überhöhte Preise zu zahlen und so den Wettbewerb auszuhebeln. Die Initiative wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Zur bayerischen Initiative
Verfassungsfeindliche Parteien entschlossen bekämpfen (TOP 94)
Der Bundesrat befasste sich mit der Neuregelung der Parteienfinanzierung (TOP 94). Dazu erklärt Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Es ist ein starkes Signal, dass der Bundesrat heute mit den Stimmen aller Länder ein politisches Bekenntnis zum schnellstmöglichen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen öffentlichen Leistungen abgegeben hat. Solche Parteien stellen eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, die es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen gilt. Wir wollen nicht zulassen, dass Angriffe auf unsere Verfassung von der Allgemeinheit bezahlt werden sollen. Außerdem sollten verfassungsfeindlich handelnde Parteien möglichst umfassend auch von sonstigen öffentlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Dabei wäre aus Sicht der Staatsregierung etwa an den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und die Zuteilung von Rundfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbespots zu denken.“
Bayerische Voten im Bundesrat am 10. Februar 2017 zur Übersicht
Weitere Reden von Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung im Bundesrat:
Zur Rede von Staatsminister Prof. Bausback zum Gesetzesantrag zu DNA-fähigem Material
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