Bundesratssitzungen
Bundesratsminister Dr. Marcel Huber zu den aus bayerischer Sicht wichtigen Themen: „Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen / Transitzentren zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht / Ermittlungsbefugnisse ausweiten, Kriminelle dürfen technisch nicht besser aufgestellt sein als die Strafverfolger / Besserer Schutz vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien“
Zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten (TOP 6):
Die Staatsregierung hat im Bundesrat eine Entscheidung über die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien herbeigeführt und dazu das bereits im Mai 2016 vom Bundestag beschlossene und am 17. Juni 2016 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzte Gesetz wieder aufsetzen lassen. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Asylanträge, die nicht aufgrund politischer Verfolgung, sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen gestellt werden, sind missbräuchlich und müssen rasch und ohne großen Aufwand abgelehnt werden können. Dies betrifft die ganz überwiegende Zahl der Asyl-Antragsteller aus den Maghreb-Staaten. Noch haben die an den Landesregierungen beteiligten Grünen die Chance, von ihrer Verweigerungshaltung abzurücken und sich der Lebensrealität zu stellen. Es liegt im Interesse unseres Landes, diese wichtige Weichenstellung zu ermöglichen. Solidarität kann es nur für die wirklich Schutzbedürftigen geben und auf die müssen wir uns konzentrieren. Erfolglose Anträge müssen dagegen schnell bearbeitet werden und abgelehnte Asylbewerber zügig unser Land verlassen. Das ist auch wichtig für den Erhalt von Akzeptanz und Hilfsbereitschaft in unserer Bevölkerung. Hier müssen alle Länder an einem Strang ziehen. Dabei ist mir noch eines wichtig: Das Grundrecht auf Asyl bleibt durch das Gesetz unangetastet. Wer politische Verfolgung nachweist, erhält nach wie vor unseren Schutz. Der Zustimmung zur Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer um die Maghreb-Staaten steht also nichts entgegen.“ Der Bundesrat hat dem Gesetz nicht zugestimmt.
Zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht (TOP 37):
Bayern begrüßte grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht, der im ersten Durchgang im Bundesrat beraten wird. Er erleichtert die Klärung der Identität von Flüchtlingen, verbessert die Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern und ermöglicht durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel eine bessere Überwachung von ausreisepflichtigen Gefährdern. Nach Auffassung der Staatsregierung greifen die Regelungen allerdings zu kurz. Bundesratsminister Huber: „Bayern fordert vom Bund die Einrichtung von Transitzentren an der Grenze. Dort müssen Polizei, Behörden und Gerichte zusammenarbeiten und innerhalb kurzer Zeit entscheiden, wer einreisen darf und wer nicht. Auch die Klärung der Identität muss sofort erfolgen. Aussichtslose Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten könnten direkt vor Ort beschleunigt bearbeitet werden. Das ist besser, als alle Asylbewerber ins Land zu lassen und in ganz Deutschland zu verteilen, um sie dann nach Ablehnung der Asylanträge wieder abschieben zu müssen.“ Zudem muss nach Auffassung der Staatsregierung der Aufenthaltstitel eines Ausländers bei Begehung schwerer Straftaten bereits unmittelbar kraft Gesetzes erlöschen. Wer sein Abschiebungshindernis selbst verschuldet oder wessen Heimatstaat die Ausstellung von Heimreisepapieren verweigert, darf keine Duldung mehr erhalten. „Bayern wird darauf dringen, dass diese Aspekte im weiteren Verfahren eingebracht werden“, so Huber.
Zur bayerischen Initiative für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime (TOP 89):
Die Staatsregierung hat Anfang des Jahres das „Sofortprogramm Innere Sicherheit“ beschlossen, das auch dringend erforderliche Entscheidungen auf Bundesebene aufzeigt. In Umsetzung des Sofortprogramms im Bereich des Strafprozessrechts will Bayern den Bundesgesetzgeber auffordern, zeitnah in wichtigen Bereichen die Ermittlungsbefugnisse zu stärken und stellt dazu morgen einen Entschließungsantrag vor. Huber: „Der Staat hat den Auftrag, seine Bürger zu schützen. Dazu leistet die Strafverfolgung einen wichtigen Beitrag. Neue Formen der Kriminalität und durch neue Technologien geändertes Kommunikationsverhalten erfordern allerdings auch neue Instrumentarien für die Behörden. Die Justiz braucht dazu ein effektives Handwerkszeug. Kriminelle dürfen technisch nicht besser aufgestellt sein als die Strafverfolger. Die vielfältigen Kommunikationswege, die es Terroristen und Extremisten ermöglichen, miteinander in Kontakt zu treten, müssen wirksam überwacht werden können. Cyberkriminelle können nur durch Zugriff auf Daten gestellt werden. Schwerste Straftaten oder Wohnungseinbrüche dürfen nicht nur deswegen folgenlos bleiben, weil die Täter mangels hinreichender strafprozessualer Befugnisse nicht ermittelt und insbesondere die dahinter stehenden Netzwerke nicht aufgedeckt werden können. Die Schlagkraft der Justiz ist hier nachhaltig zu erhöhen.“
Bei Wohnungseinbruchsdiebstählen sollen die Möglichkeiten zum Zugriff auf Telekommunikationsinhalte und -verkehrsdaten verbessert werden. Um verschlüsselte Kommunikation abhören zu können, muss die Quellen-TKÜ erlaubt werden. Nötig ist weiterhin die Schaffung von Befugnissen zur Onlinedurchsuchung und zur verdeckten Sicherung von Cloud-Daten.
Die Vorlage wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Zur bayerischen Initiative „Ausländische Investitionen – Technologische Souveränität sichern“ (TOP 24):
Der Bundesrat hat eine bayerische Initiative zum Schutz vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien beschlossen. Huber: „Wir stellen fest, dass Investoren aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft zunehmend versuchen, gezielt industrielle Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien der Zukunft aufzukaufen. Die Übernahmen sind strategisch motiviert und verfolgen das klare Ziel, in diesen Bereichen eine Vormachtstellung aufzubauen. Wenn dann noch durch staatliche Subventionen unterstützt überhöhte Preise geboten werden und dadurch alternative, am Marktwert des betroffenen Unternehmens orientierte Angebote keine Chance haben, unterläuft das unsere Marktwirtschaft. Hier müssen wir zukünftig genauer hinsehen. Es geht um einen ausgewogenen Weg zwischen Offenheit für Investoren aus dem Ausland und dem Erhalt unserer technologischen Souveränität.“
Zur bayerischen Initiative in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung.
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