Bundesratssitzungen
Der Bundesrat hat einen bayerischen Antrag zur Entlastung von Betriebsrentnern beschlossen, der jetzt über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet wird. Zudem stellt Bayern im Bundesrat zwei Initiativen vor, die anschließend in die Ausschüsse zur Beratung verwiesen wurden. Diese betreffen die steuerliche Entlastung von verbilligten Vermietungen und eine moderne Strafverfolgung von Cybercrime.
Bayerns Bundesratsminister Dr. Florian Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich erläuterten die bayerischen Initiativen in Redebeiträgen.
Zur Entlastung von Betriebsrentnern
Bayern strebt eine Entlastung von Betriebsrentnern bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung an, um die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zu steigern. Ziel ist, den Lebensstandard der Menschen im Alter zu halten und sie vor Altersarmut zu schützen. Diesem Antrag ist der Bundesrat mehrheitlich gefolgt.
Betriebsrentner müssen seit 2004 neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrags zahlen. Dies wird von den Betroffenen als ungerechtfertigte „Doppelverbeitragung“ empfunden. Deshalb soll die Bundesregierung prüfen, wie dies beendet oder zumindest reduziert werden kann. Zur Entlastung könnten die Krankenversicherungsbeiträge halbiert werden. Eine weitere Option wäre die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag.
Zur steuerlichen Entlastung von verbilligten Vermietungen
Die Staatsregierung setzte sich im Bundesrat für steuerliche Entlastungen von verbilligten Wohnraumüberlassungen ein. Bayerns Bundesratsminister Dr. Florian Herrmann stellte die bayerische Initiative in der Länderkammer vor: „Wohnen muss bezahlbar sein, gerade auch in Ballungsräumen. Wer eine günstige Mitarbeiterwohnung von seinem Arbeitgeber erhält, soll für diesen Vorteil nicht in jedem Fall Steuern bezahlen. Der Vorteil einer unter dem örtlichen Marktniveau liegenden Miete sollte gerade für kleine und mittlere Einkommen jedenfalls bis zu einem Toleranzbereich steuerfrei sein.“
Derzeit sind Wohnraumüberlassungen durch den Arbeitgeber unterhalb der ortsüblichen Miete für Arbeitnehmer grundsätzlich ein geldwerter Vorteil, für den Lohnsteuer zu zahlen und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Der Arbeitgeber muss zudem die Höhe des steuerpflichtigen Vorteils der verbilligten Vermietung ermitteln und überwachen. Deshalb fordert die Staatsregierung die Einführung einer gesetzlichen Nichtaufgriffsgrenze. Erst, wenn die Miete beispielsweise mehr als 35 Prozent unter der ortsüblichen Miete liegt, soll steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Dieser Vorteil soll dann – bis zu einem bestimmten Bruttolohn – pauschal durch den Arbeitgeber mit nur 25 Prozent versteuert werden können. Bundesratsminister Dr. Florian Herrmann: „So müsste der Arbeitnehmer keine Abzüge hinnehmen und könnte seinen Lohn behalten. Unser Vorschlag sorgt zudem dafür, dass es für Arbeitgeber wieder attraktiver wird, ihre Mitarbeiter auf dem oft schwierigen Wohnungsmarkt zu unterstützen. Wenn Arbeitgeber sich für ihre Mitarbeiter und Auszubildenden engagieren und günstige Mitarbeiterwohnungen anbieten, wollen wir dieses Engagement nicht durch zusätzliche Bürokratie erschweren. Das ist auch ein Beitrag, die Mietspirale nach oben einzudämmen und nützt damit allen, die auf Wohnungssuche sind“.
Beseitigen will die Staatsregierung auch Nachteile für private Vermieter, die bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, indem sie Mieterhöhungspotentiale über Jahre nicht ausschöpfen. Unterschreitet die Miete 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, kann nach geltender Rechtslage der Vermieter seine Werbungskosten nur noch anteilig steuerlich geltend machen. Bundesratsminister Dr. Herrmann: „Angesichts des regional teils rapiden Mietenanstiegs ist mehr Flexibilität angezeigt. Dies hilft Vermietern, die sich über Jahre hinweg und oft aus sozialen Gründen mit Mieterhöhungen zurückgehalten haben. Dazu sollte die Schwelle, ab der Vermieter, die auf Mieteinnahmen verzichten und dadurch steuerliche Nachteile erleiden, auf 50 Prozent des Marktniveaus abgesenkt werden.“
Für härtere Strafen für Datendiebstahl im Internet
Bayern fordert härtere Strafen für den Diebstahl von Daten im Internet und hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Die Höchststrafe im Strafgesetzbuch soll von drei auf fünf Jahre angehoben werden. In besonders schweren Fällen, etwa bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, die Strom- oder Wasserversorgung, sollen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden dürfen.
Das aktuelle Strafrecht wird den neuen Herausforderungen durch die immer tiefgreifendere Digitalisierung nicht mehr gerecht. Das zeigen nicht zuletzt die großen Datenleaks der jüngeren Zeit. Deshalb möchte Bayern auf Bundesebene Tempo machen und legt dazu eigene Vorschläge auf den Tisch.
Digitale Daten sind nach Auffassung der Staatsregierung strafrechtlich bislang nicht ausreichend geschützt. Das Abfangen und Missbrauchen fremder Daten kann aber große Tragweiten haben. Cyberkriminalität bedroht nicht nur die Privatsphäre und das Vermögen jedes Einzelnen, sondern hat auch das Potenzial, staatliche Institutionen, die Wirtschaft und die Demokratie als solche zu gefährden. Auf diese Gefahr muss das Strafrecht reagieren.
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