Bundesratssitzungen
Arbeitgeber, die Wohnungen an ihre Arbeitnehmer vermieten, werden bis jetzt aus steuerlichen Gründen angehalten, die Miete regelmäßig der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen. Die Staatsregierung will das ändern und setzte sich im Bundesrat für steuerliche Entlastungen von verbilligten Wohnraumüberlassungen ein.
Bayerns Bundesratsminister Dr. Florian Herrmann: „Unsere Initiative für Entlastungen bei Werkswohnungen scheiterte bei der Abstimmung im Bundesrat vor allem an den fehlenden Stimmen der SPD-geführten Länder. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Krankenschwestern, Polizisten und allen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind. Wir wollen, dass zum Beispiel Auszubildende für ihre günstige Mitarbeiterwohnung keine steuerlichen Abzüge hinnehmen müssen. Gleichzeitig wollen wir Anreize setzen, dass Unternehmen mehr in den Werkswohnungsbau investieren, also das Bauen von billigen Wohnungen vorantreiben. Das wäre ein so wichtiger Beitrag, um die Mietspirale nach oben einzudämmen und würde allen nützen, die auf Wohnungssuche sind. Es drängt sich die Frage auf, für wen dort eigentlich Politik gemacht wird – für Menschen, die dringend eine bezahlbare Wohnung brauchen, jedenfalls nicht.“
Mehr zur steuerlichen Entlastung bei verbilligter Wohnraumüberlassung
Derzeit sind Wohnraumüberlassungen durch den Arbeitgeber unterhalb der ortsüblichen Miete für Arbeitnehmer grundsätzlich ein geldwerter Vorteil, für den Lohnsteuer zu zahlen und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Der Arbeitgeber muss zudem die Höhe des steuerpflichtigen Vorteils der verbilligten Vermietung ermitteln und überwachen. Deshalb fordert die Staatsregierung die Einführung einer gesetzlichen Nichtaufgriffsgrenze. Erst, wenn die Miete beispielsweise mehr als 35 Prozent unter der ortsüblichen Miete liegt, soll steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Dieser Vorteil soll dann – bis zu einem bestimmten Bruttolohn – pauschal durch den Arbeitgeber mit z.B. nur 25 Prozent versteuert werden können.
Beseitigen will die Staatsregierung auch Nachteile für private Vermieter, die bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, indem sie Mieterhöhungspotentiale über Jahre nicht ausschöpfen. Unterschreitet die Miete 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, kann nach geltender Rechtslage der Vermieter seine Werbungskosten nur noch anteilig steuerlich geltend machen. Bundesratsminister Dr. Herrmann: „Vermieter, die über Jahre hinweg und oft aus sozialen Gründen auf Mieterhöhungen verzichten, sollten nach unserem Antrag dafür nicht mehr steuerlich bestraft werden. Wir haben vorgeschlagen, dass die Schwelle, ab der Vermieter, die auf Mieteinnahmen verzichten und dadurch steuerliche Nachteile erleiden, auf 50 Prozent des Marktniveaus abgesenkt wird.“
Bayern hatte die Initiative am 9. April 2019 im Kabinett beschlossen und am 12. April 2019 im Bundesrat eingebracht.
Zur Verordnung zur Zulassung von E-Tretrollern
Bayern begrüßt die zügige Zulassung von Elektro-Tretrollern. Sie sind klein und leicht und – in Verbindung mit Bus und U-Bahn in den Großstädten – gerade für kurze Strecken zur Arbeit oder zum Einkaufen gut geeignet. Das entlastet den Verkehr und hilft der Umwelt.
Damit besteht bald bundesweit die Regelung, wie sie im Wege einer Erprobungsphase bereits in Bayern existiert: Seit Anfang des Jahres wurden schon mehr als 7000 E-Scooter zugelassen. Bayern war das erste Bundesland, in dem Elektro-Tretroller bereits legal – und beschränkt auf Radwege – unterwegs sein können. Wichtig ist ein gutes Miteinander der einzelnen Verkehrsteilnehmer.
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