Bundesratssitzungen
Der Bundesrat nahm in der Sitzung am 18. September 2020 zu verschiedenen wichtigen Vorhaben der Bundesregierung Stellung, u.a. für angemessene Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie und einer Neuausrichtung bei der Bekämpfung von Unternehmenskriminalität. Außerdem behandelte die Länderkammer abschließend verschiedene Gesetze zur Entlastung der Kommunen.
Ebenfalls auf der Tagesordnung standen Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, bei denen es u.a. auch um Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21km/h innerorts und 26 km/h außerorts ging.
Weiterhin wurden drei Initiativen der Bayerischen Staatsregierung zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen:
- Bayern will den Schutz vor Verkehrslärm durch vereinfachte Lärmsanierung entlang von Bundesfernstraßen verbessern,
- die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpassen und
- zur effektiven Bekämpfung von Kriminalität im Versandhandel die Auskunftspflichten von Postdienstleistern erweitern.
Die Staatsregierung will die Belastungen für Anwohner durch Verkehrslärm so gering wie möglich gestalten. Durch die gestiegenen Verkehrsströme in den vergangenen Jahrzehnten besteht an vielen Stellen in Deutschland aktuell Handlungsbedarf. Der Freistaat schlägt deshalb vor, die sogenannten Auslösewerte, ab denen Lärmsanierungen an bestehenden Bundesstraßen möglich sind, um mindestens drei Dezibel zu senken.
Begleitend geht Bayern mit gutem Beispiel voran: Auf Landesebene werden die Auslösewerte für die Lärmsanierung entlang der Staatsstraßen bereits jetzt um drei Dezibel gesenkt. Die Maßnahmen sollen das unterschiedliche Lärmschutzniveau für Anwohner von bestehenden Bundes- bzw. Staatsstraßen und Anwohnern an neu geplanten oder wesentlich geänderten Straßen angleichen. Für neue Projekte liegen die Auslösewerte deutlich niedriger als für Lärmsanierungen.
Die Initiative zeigte bereits Wirkung: Der Bund hat inzwischen das Anliegen aufgegriffen und die Absenkung für Bundesfernstraßen umgesetzt. Die Länder können mit dem Fassen der Entschließung zeigen, wie wichtig auch ihnen der Lärmschutz für die Bürger ist.
Die Staatsregierung setzt sich für eine Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen ein. Ein Schwerpunkt ist die Erhöhung der persönlichen Freibeträge für kleine und mittlere Vermögensübertragungen vor allem im engsten Familienkreis. Diese wurden letztmals in 2009 erhöht.
Gerade in Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt sind die Immobilienpreise in den letzten zehn Jahren stark gestiegen. In Verbindung mit der Inflation hat dies dazu geführt, dass die Freibeträge inzwischen einen wesentlichen Teil ihrer Entlastungswirkung verloren haben. Wenn es um Vermögensübertragungen innerhalb der engeren Familie geht, müssen sich die Freibeträge wieder am durchschnittlichen Wert von selbst genutztem Wohneigentum orientieren.
Da sich die Grundstückswerte in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt höchst unterschiedlich entwickelt haben, kann dies nur mit unterschiedlich hohen persönlichen Freibeträgen abgebildet werden. Die Bayerische Staatsregierung spricht sich deshalb für eine Länderöffnungsklausel für die persönlichen Freibeträge aus.
Es hat sich gezeigt, dass die Erben einer vermieteten Immobilie vor allem in Ballungsräumen oftmals die anfallende Erbschaftsteuer nur durch den Verkauf des Objektes bezahlen können. Verkauft wird meistens an die Höchstbietenden, die in der Folge oft die Mieten deutlich erhöhen oder sich auf hochpreisige Luxussanierungen konzentrieren. Deshalb sollte eine substanzielle Erhöhung der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken erfolgen. Hierfür bedarf es jedoch eines „Gemeinwohlvorbehalts“. Deshalb sollte diese nur dann greifen, wenn sich der Vermieter für eine gewisse Zeit zur Weitervermietung verpflichtet und die Immobilie nicht veräußert.
Zudem zeigen die Erfahrungen mit den neuen Regelungen zur Steuerentlastung für Unternehmensvermögen, dass diese nicht im vollen Umfang der Vielfalt der unternehmerischen Tätigkeit gerecht werden. Deshalb sieht die Staatsregierung auch in diesem Bereich Anpassungsbedarf.
Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Auskunftsverlangen über retrograde und künftige Postsendungsdaten
Der Handel mit Waren im Internet boomt. Paketdienste werden allerdings längst nicht mehr nur für redliche, sondern zunehmend für kriminelle Zwecke genutzt. Bayern fordert angesichts des zunehmenden Versandhandels z.B. von Betäubungsmitteln per Post, die Auskunftspflicht von Postdienstleistern zu erweitern. In der Anonymität des Internets sind die Täter meist nur schwer zu fassen. Aber auch bei digital im Darknet bestellten Waren werden die anfallenden Sendungsdaten von den Postdienstleistern festgehalten.
Die Ermittler brauchen Zugang zu diesen Daten, was nach geltendem Recht nur begrenzt möglich ist. Die Postdienstleister müssen zwar Auskunft geben über die Pakete, die sich gerade bei ihnen befinden. Es gibt aber keine Auskunftspflicht für verdächtige Pakete, die bereits an den Empfänger ausgeliefert wurden.
Diese Regelungslücke muss angesichts der aktuellen Entwicklung nach Auffassung der Staatsregierung geschlossen werden. Der Freistaat will für die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit schaffen, umfassend Auskünfte über Postsendungen zu verlangen, die sich im Gewahrsam des Postdienstleisters befinden, befunden haben oder zur dortigen Einlieferung erst angekündigt sind. Bayern setzt sich deshalb nachdrücklich für eine Ergänzung des § 99 der Strafprozessordnung ein.
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