Bundesratssitzungen
Bundesratsminister Dr. Marcel Huber zu dem aus bayerischer Sicht wichtigen Thema:
„NPD ist als verfassungsfeindliche Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen / Müssen Geldhahn aus Steuermitteln ein für alle Mal zudrehen / Angriffe auf unsere Demokratie sind nicht von der Allgemeinheit zu bezahlen“
Die Staatsregierung hat beim Kampf gegen Rechtsextremismus stets eine Vorreiterrolle eingenommen und unterstützt deshalb nachdrücklich den Antrag aller Länder auf Einleitung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Es kann nicht sein, dass die NPD ihre Angriffe auf unsere Demokratie weiterhin aus Steuergeldern finanziert. Diesen Geldhahn müssen wir ein für alle Mal zudrehen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits eindeutig klargestellt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Sie verbreitet rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut und wendet sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ihre ideologische Propaganda ist kein Fall für die staatliche Parteienfinanzierung und darf nicht länger vom Geld unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlt werden. Der Bundesrat gibt am Freitag den Startschuss für ein neues NPD-Verfahren. Der Ablehnung und Missachtung unserer Werteordnung durch die NPD ist Einhalt zu gebieten. Damit setzen wir geschlossen ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.“
Im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren vom 17. Januar 2017 hatten Bundestag und Bundesrat noch in der letzten Legislaturperiode den Weg frei gemacht für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung. Dieser erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern muss vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.