Bundesratssitzungen
Bundesratsminister Dr. Marcel Huber zu den aus bayerischer Sicht wichtigen Themen:
„Aussetzung Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten mit richtiger Balance zwischen Hilfestellung und Begrenzung / Bayern ist strikt gegen eigene Katastrophenschutzeinheiten der EU / Mit Englisch als Gerichtssprache bei internationalen Handelssachen Deutschland noch attraktiver machen“
Zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (TOP 1):
Der Bundesrat billigte die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Die Staatsregierung unterstützte nachdrücklich das Gesetz. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Das Gesetz folgt unserem Kompass in der Zuwanderungspolitik: Humanität und Integration sind wichtig, sie müssen aber von Ordnung, Begrenzung und Steuerung begleitet sein. Ohne diesen klaren Kurs gefährden wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Integration ist nur eingeschränkt leistbar. Eine unkontrollierte Familienzusammenführung würde unseren Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie unser Bildungswesen überfordern. Darauf weisen gerade Bürgermeister und Landräte immer wieder hin. Es ist deshalb wichtig, dass es künftig keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte mehr gibt. Gleichzeitig werden wir unserem humanitären Anspruch gerecht und ermöglichen ab 1. August 2018 den Familiennachzug von bis zu 1000 Personen im Monat. Das Gesetz schafft die richtige Balance zwischen Hilfestellung und Begrenzung des Zuzugs.“
Zum EU-Katastrophenschutzverfahren (TOP 14):
Die Staatsregierung lehnt den Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung der europäischen Katastrophenschutzverfahren in weiten Teilen klar ab. „Bayern ist strikt gegen eigene Katastrophenschutzeinheiten der EU“, erklärte Huber. „Gefahrenabwehr muss schnell und effektiv erfolgen – und das geht am besten vor Ort. Im Notfall brauchen wir klare und kurze Wege, langwierige Abstimmungen vergeuden kostbare Zeit. In Bayern leisten 470.000 hauptsächlich ehrenamtliche Einsatzkräfte hervorragende Arbeit. Natürlich helfen wir uns bei Bedarf gegenseitig. Seit Jahren sind Feuerwehr, THW und Sanitäter in Europa und weltweit im Einsatz. Eigene EU-Truppen brauchen wir dazu nicht.“ Huber ergänzte, dass die EU auch nicht mögliche Defizite der Mitgliedstaaten auszugleichen hat: „Zumal dann die Gefahr besteht, dass die Mitgliedstaaten mit Blick auf EU-Einheiten ihre eigenen Anstrengungen reduzieren oder gar einstellen.“
Der Vorschlag sieht vor, dass die EU zur Unterstützung nationaler Kräfte eigene, von der EU finanzierte und ihrer vollen operationellen Kontrolle unterstehende EU-Katastrophenschutzeinheiten („rescEU“) aufstellt.
Zum Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (TOP 24):
Verfahren in internationalen Handelssachen sollen nach dem Willen der Staatsregierung künftig an speziellen Kammern in englischer Sprache durchgeführt werden können. Bayerns Bundesratsminister: „Recht ist ein Standortfaktor. In der globalisierten Handelswelt stehen nicht nur die Wirtschafts-, sondern auch die Rechtssysteme im Wettbewerb. Mit Englisch als Gerichtssprache bei internationalen Handelssachen soll Deutschland noch attraktiver werden und die Wahl des Gerichtsstandes nicht mehr an Sprachbarrieren scheitern. Weltweit tätige Wirtschaftsunternehmen sollen einen zusätzlichen Anreiz erhalten, sich für unser modernes Justizsystem, das sich etwa durch kurze Verfahren auszeichnet, zu entscheiden. Unserer exportorientierten Wirtschaft bieten wir gleichzeitig bestmögliche Rahmenbedingungen für ihren internationalen Handelsverkehr.“
Die Gesetzesinitiative von Nordrhein-Westfalen, Bayern und weiteren Ländern wurde bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundesrat beschlossen, ist allerdings der Diskontinuität unterfallen und jetzt erneut eingebracht.
Reden von Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung im Bundesrat am 2. März 2018
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