Bundesratssitzungen
Der Bundesrat hat wichtige Teile der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 gebilligt (Einführung eines Bundesklimaschutzgesetzes, Gesetz zum nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen, Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes), allerdings zu den Änderungen im Steuerrecht wie der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, der Pendlerpauschale und der Steuersenkung für Bahnfahrkarten im Fernverkehr den Vermittlungsausschuss angerufen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder warnte vor einer Blockade und forderte konstruktive Verhandlungen. Im Bereich der finanziellen Fragen müsse noch nachgebessert und eine faire Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern gewährleistet werden. Deutschland müsse beim Klimaschutz vorankommen. Dadurch dürfe aber keine neue soziale Frage entstehen und der ländliche Raum nicht außen vorgelassen werden. Wichtig sei zudem ein ausgewogener Ansatz, um gleichzeitig mit Innovation auch in der Konjunktur Impulse zu setzen.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten dazu bereits auf ihrer Jahres-Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Oktober 2019 in Elmau ihre Unterstützung für das Bemühen bekräftigt, die Einhaltung der internationalen Klimaschutzziele für Deutschland sicherzustellen. Den Schutz und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu gewährleisten, ist eine der großen Herausforderungen dieser und künftiger Generationen.
Allerdings führt die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zu erheblichen finanziellen Belastungen auch von Ländern und Kommunen, die selbst eigene erhebliche Anstrengungen im Klimaschutz unternehmen. Im Gegensatz dazu sollen die für das Klimaschutzprogramm eingepreisten Einnahmen – insb. aus dem Zertifikatehandel – grundsätzlich ausschließlich beim Bund verbleiben. Diese Ungleichgewichtung droht zu erheblichen Verwerfungen des im Grundgesetz angelegten, zwischen Bund, Ländern und Kommunen ausbalancierten Systems der Finanzverfassung zu führen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten deshalb in Elmau festgestellt, dass es einer angemessenen Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bedarf, insbesondere im Hinblick auf etwaige weitere Maßnahmen bei der vorgesehenen Wirkungskontrolle. Sie fordern vom Bund mindestens eine vollständige Kompensation der durch die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht den Ländern und Kommunen entstehenden Mindereinnahmen.
Außerdem hat der Bundesrat drei bayerische Initiativen beschlossen:
- zur erhöhten Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten,
- zur besseren Bekämpfung von Mietwucher und
- zur Berücksichtigung wichtiger Belange, u.a. Erleichterungen für den Mittelstand, bei der Bewertung der Datenschutz-Grundverordnung der EU
Klare Nennung von antisemitischen Straftaten im Strafgesetzbuch notwendig
Die bayerische Justiz verfolgt antisemitische Straftaten entschlossen und konsequent. Antisemitische Straftaten richten sich nicht nur gegen die einzelne Person, sondern sind ein Angriff auf alle Menschen jüdischen Glaubens und die freiheitliche Gesellschaftsordnung. Antisemitische Taten sollen einschüchtern, diskriminieren und ausgrenzen. Dadurch haben sie eine besondere gesellschaftliche Dimension und schädigen den Zusammenhalt. Um im Kampf gegen Antisemitismus ein weiteres klares Zeichen zu setzen, soll das besondere Unrecht antisemitischer Straftaten nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung künftig stärker im Strafgesetzbuch betont werden. Dazu brachte die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der von diesem auch beschlossen wurde.
Bislang können antisemitisch motivierte Taten zwar unter dem Oberbegriff „menschenverachtend“ in § 46 StGB erfasst werden, werden dort jedoch nicht ausdrücklich aufgeführt. Künftig sollen „antisemitische“ Beweggründe explizit als möglicher Strafzumessungsgesichtspunkt genannt werden. Ziel sind angemessen harte Strafen. Damit setzt Bayern ein klares Signal gegen Ausgrenzung und Hass.
zum bayerischen Gesetzesantrag
Mietwucher stärker bekämpfen
Die Staatsregierung macht sich für bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen stark und hat dazu heute im Plenum einen Antrag vorgestellt, der von der Bundesratsmehrheit auch angenommen wurde. Bürger mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollen sich auch künftig das Wohnen noch leisten können. Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern erreichen, dass Mieter effektiver vor Wuchermieten geschützt werden. Vermieter sollen bei Wuchermieten leichter belangt werden können. Zudem soll der Bußgeldrahmen erhöht werden.
Derzeit ist Mietwucher dann eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz), wenn in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent übersteigt. Dazu müssen aber folgende zwei Nachweise geführt werden: Der Mieter befand sich erstens trotz ausreichender Bemühungen um eine Mietwohnung in einer Zwangslage, weswegen er auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen war; zweitens hat der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt.
Diese Hürde ist zu hoch. Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist.
Eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro soll vom Mietwucher abhalten und die zivilrechtlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sinnvoll ergänzen.
zum bayerischen Gesetzesantrag
Zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
Bayern will bei der anstehenden Evaluierung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung bis 25. Mai 2020 wichtige Anliegen wie etwa nötige Erleichterungen für den Mittelstand über den Bundesrat in den europäischen Diskussionsprozess einbringen. Der Bundesrat hat einen Antrag der Staatsregierung beschlossen, der Erfahrung aus der Datenschutzpraxis bündelt.
Die Bundesratsinitiative ist Teil des ‚Bayerischen Weg‘ zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des Datenschutzrechts. Die Staatsregierung will gerade kleine und mittlere Unternehmen, ehrenamtlich Tätige und Vereine durch eine sachgerechte und praxistaugliche Anwendung der DSGVO vor unrealistischen Anforderungen schützen.
Abstimmungsverhalten
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