Bundesratssitzungen
Die Staatsregierung will im Rahmen ihrer Offensive für die Wirtschaft, insbesondere für den Mittelstand, auch bundespolitische Impulse geben. Das Bayerische Kabinett hat deshalb mehrere Bundesrats-Initiativen zur Senkung der Unternehmensteuern, zum Bürokratieabbau und zur Förderung der betrieblichen Ausbildung eingebracht, die nach Vorstellung auf der Plenarsitzung zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurden.
Zur niedrigeren Besteuerung für deutsche Unternehmensgewinne
Die Staatsregierung will die Unternehmensteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau absenken. Die Steuerreformen in den USA, Frankreich und Großbritannien werden das Kräfteverhältnis im internationalen Standortwettbewerb spürbar beeinflussen. Die USA haben ihre Bundeskörperschaftsteuer von 35 auf 21 Prozent gesenkt. Frankreich plant die Körperschaftsteuer auf 25 Prozent, Großbritannien auf 17 Prozent zu senken. In Deutschland beträgt dagegen die durchschnittliche Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften knapp 30 Prozent, in den kreisfreien Städten sogar 31,5 Prozent. Im Vergleich mit anderen Industrienationen ist Deutschland innerhalb des letzten Jahrzehnts aus einer Position im Mittelfeld wieder in die Gruppe der Hochsteuerländer aufgerückt. Aufgrund des erheblichen Gewichts der Gewerbesteuer, die in etwa die Hälfte der Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften ausmacht, sind die Spielräume für Senkungen des Körperschaftsteuersatzes begrenzt. Vor diesem Hintergrund sieht der bayerische Vorstoß eine Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer vor.
Ergänzend soll im Rahmen des für 2021 vereinbarten erstes Schrittes zum Abbau des Solidaritätszuschlags auch die mittelständische Wirtschaft entlastet werden. Dazu soll eine substanzielle Mittelstandskomponente, die kleine Kapitalgesellschaften von der Zusatzbelastung durch den Solidaritätszuschlag befreit, eingeführt werden.
Zum Bürokratieabbau im Steuerrecht
Im Fokus der vom bayerischen Kabinett beschlossenen Bundesratsinitiative stehen kleine mittelständische Unternehmen, für die die steuerrechtlichen Dokumentations-, Nachweis- und Erklärungspflichten eine erhebliche Belastung darstellen.
Hinsichtlich der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter fordert die Staatsregierung eine Anhebung der Wertgrenze von 800 auf 1.000 Euro. Die Anforderungen an die digitale Vorhaltung von Buchführungsunterlagen sollen flexibler gestaltet werden. Bayern appelliert zudem an die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für Fortführung der Umsatzsteuerpauschalierung bei Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in der jetzigen Form einzusetzen. Diese Vereinfachungsregelung ist in Gefahr, da die EU-Kommission einen Verstoß gegen europäisches Recht vermutet.
Zur steuerlichen Entlastung von Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe
Bayern will weiterhin durch eine steuerliche Entlastung von Auszubildenden die betriebliche Ausbildung, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, attraktiver machen. Im Rahmen seines Konzeptes zur Pflege der bayerischen Wirtshauskultur hatte sich das Kabinett für eine Entlastung der Auszubildenden bei der Versteuerung freier Kost und Logis als Sachbezüge ausgesprochen.
Zur Anpassung der gesetzlichen Zinsen
Zudem fordert Bayern im Bundesrat eine Halbierung des Zinssatzes für die Verzinsung von Steuernachzahlungen. Zinsen auf Steuernachzahlungen von jährlich 6 Prozent sind den Bürgerinnen und Bürgern schon lange nicht mehr vermittelbar. Eine Senkung des Zinssatzes für die Verzinsung nach der Abgabenordnung ist überfällig. Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs, in der dieser erstmals verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 Prozent p.a. im Steuerrecht geäußert hat, unterstreicht die wiederholten bayerischen Forderungen nach einer Anpassung der nicht mehr zeitgemäßen Zinsregelungen.
Bundesratsinitiative gegen missbräuchliche und rechtswidrige Abmahnpraxis im Datenschutzrecht
Der Bundesrat hat schließlich einen bayerischen Gesetzentwurf zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung in die Länderkammer eingebracht, mit der der Abmahnmissbrauch bundesweit effektiv verhindert werden soll. Denn die Datenschutzgrundverordnung soll die Bürger besser schützen. Sie darf aber nicht als Deckmantel für unseriöse Abmahnpraktiken missbraucht werden. Gerade bei Vereinen sowie kleinen und mittleren Unternehmen besteht die erhebliche Sorge, Opfer unseriöser Abmahnpraktiken zu werden und beispielsweise wegen potenziell fehlerhafter Datenschutzerklärungen auf der Homepage mit Klagen überzogen zu werden. Ziel der Initiative ist Rechtsfrieden und Rechtssicherheit für die Bürger, für Vereine sowie für Unternehmen.
Der Gesetzentwurf soll künftig sicherstellen:
- Keine Abmahnmöglichkeit durch (angebliche) Mitbewerber, sondern nur durch bestimmte Verbraucherschutzverbände.
- Keine Abmahnmöglichkeit wegen einer Datenschutzerklärung auf der Homepage eines Unternehmers, die allein an formellen Fehlern leidet.
- Keine Abmahnmöglichkeit, wenn Daten allein zum Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet werden.
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