530.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Instandsetzung des sogenannten Frühmesserhauses in Kirchensittenbach
Kunstminister Bernd Sibler gibt Fördermittel für Sanierung des Mittelfränkischen Baudenkmals bekannt – Sibler: „ein außergewöhnliches Alleinstellungsmerkmal“
MÜNCHEN. Die Instandsetzung des sogenannten Frühmesserhauses in Kirchensittenbach wird mit 530.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. „Barockzeitliche Türen und Dielenbeläge, seltene Wandmalereien sowie sein mittelalterlicher Ursprung machen dieses Haus sowohl künstlerisch als auch historisch so wertvoll. Zudem bildet es zusammen mit der Pfarrkirche, der Friedhofsbefestigung und dem Torhaus eine besonders malerische Baugruppe. Mit dem Frühmesserhaus hat Kirchensittenbach ein außergewöhnliches Alleinstellungsmerkmal. Ich freue mich sehr, dass wir das Baudenkmal mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, so der Minister.
Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, ergänzt: „Gebäude sind steinerne Zeugen, die uns aus der Vergangenheit erzählen und einem Ort Identität geben. Die Bewahrung des Frühmesserhauses für kommende Generationen ist ein großer Gewinn.“
Beim sog. Frühmesserhaus, das einst als Wohnhaus für den zuständigen Mesner diente, handelt es sich um einen bedeutsamen historischen Bau mit drei prägenden Bauphasen des 16. bis 18. Jahrhunderts. Ursprünglich geht es auf einen nach der Zerstörung im Zweiten Markgrafenkrieg 1566/67 errichteten Bau zurück. Um 1700 erfuhr dieser Kernbau eine Erweiterung um eine Raumachse nach Norden. Südlich erfolgte zudem der Anbau eines Küchengewölbes. Beim letzten größeren Umbau Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das Fassadenfachwerk aus dem 16. Jahrhundert erneuert und das Dachwerk verändert. Der mit dem Umbau im 18. Jahrhundert entstandene Zustand des Hauses ist strukturell bis heute vollständig erhalten. Typologisch interessant ist die Struktur des kleinen Hauses mit offenbar insgesamt vier Stuben und Kammern. Eine absolute Seltenheit stellt zudem die profane Wandmalerei in der großen oberen Stube dar.
Das Haus ist trotz einer umfangreichen Notsicherung vor über zehn Jahren in seinem konstruktiven Gefüge gefährdet, weshalb eine Gesamtinstandsetzung des Baudenkmals vorgesehen ist. Die Notsicherung mit straßenseitiger Abstrebung des Erdgeschosses, außenliegenden Sicherungen der Fachwerkfassaden und Spannankern ist statisch inzwischen weitgehend verbraucht. Für den weiteren Erhalt des Haues ist daher eine umfassende konstruktive Sicherung bzw. Instandsetzung notwendig.
Eigentümerin des Baudenkmals ist die Gemeinde Kirchensittenbach. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.
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