Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
+++ „Heute ist ein guter Tag für die vielen tausend Helfer, die sich in unseren bayerischen Feuerwehren ehrenamtlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger engagieren!“ Mit diesen Worten kommentierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Beschluss des Bayerischen Landtags, der heute dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zugestimmt hat. Er enthält nach den Worten Herrmanns zahlreiche wichtige Verbesserungen für unsere Feuerwehren. Das zentrale Anliegen des Änderungsgesetzes ist die Eröffnung von zusätzlichen Möglichkeiten, um das ehrenamtliche Einsatzkräftepotenzial nachhaltig zu sichern. +++
„Ein ganz wichtiger Baustein bei der gemeindlichen Nachwuchsarbeit kann dabei die Gründung von Kinderfeuerwehren sein“, so Herrmann. „Für die Feuerwehren ist es wichtig, die Kinder bereits zu einem frühen Zeitpunkt für Gemeinschaft, Zusammenhalt und Hilfsbereitschaft zu gewinnen.“ Deshalb würden nun die Kinderfeuerwehren im Gesetz und damit in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr verankert. Das hat nach den Worten Herrmanns den Vorteil, dass die Kinder künftig auch dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen. Es werde aber keine Pflicht zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren geschaffen.
Ebenso wichtig wie diese Initiative für den Nachwuchs ist für den Bayerischen Innenminister, die gesetzliche Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst vom 63. auf das vollendendete 65. Lebensjahr anzuheben: „Dank unseres hohen Versorgungsniveaus in der Medizin sind zum Glück immer mehr Menschen im Alter noch fit und voll belastbar. Sie können und wollen mit ihren Fertigkeiten und ihrer langjährigen Erfahrung in den Feuerwehren sehr wichtige Beiträge leisten.“
Herrmann ergänzte, dass die neuen Regelungen dem klaren Willen der Feuerwehren, die durch den Bayerischen Landesfeuerwehrverband vertreten werden, entsprechen. „Wir haben alle betroffenen Verbände frühzeitig eingebunden und so den Änderungsbedarf der Helferinnen und Helfer vor Ort ermittelt.“
Neben vielen weiteren Details im neuen Feuerwehrgesetz werde künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. Herrmann: „Wir ermöglichen den Feuerwehren, Synergieeffekte besser zu nutzen. Sie können auch die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und des Technischen Hilfsdienstes auf Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften übertragen. Anders als bisher können künftig auch gemeindeübergreifende Feuerwehren gegründet werden.
Herrmann ist zuversichtlich, dass mit dem geänderten Gesetz eine nochmalige Verbesserung der Situation der bayerischen Feuerwehren gelingen wird. „Auch die besten rechtlichen Rahmenbedingungen nützen aber nichts ohne das Engagement unserer Feuerwehrfrauen und –männer.“ Der Minister bedankte sich deshalb schließlich bei allen Feuerwehrlern, die sich unermüdlich zum Wohl ihrer Mitmenschen einsetzten und in allen Notlagen fachkundige Hilfe leisten.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.