(Update – korrigierte Fassung) Aktuelle Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
MÜNCHEN Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die heutigen Änderungen des Ministerrats bezüglich der Corona-Vorschriften, die für Jugendliche sowie für körpernahe Dienstleistungen wie das Friseurhandwerk oder Kosmetik gelten: „Es ist erfreulich, dass wir heute einige Regelungen für Jugendliche und bei den Dienstleistungen praxistauglich angepasst haben, nachdem in den vergangenen Tagen Änderungswünsche aus der Bevölkerung zu diesen Themenfeldern bei uns eingegangen sind. So dürfen minderjährige Schüler auch künftig aufgrund ihrer Coronatests in den Schulen zum Vereinssport in Turnhallen oder zum Musikverein, selbst wenn dort grundsätzlich 2G verordnet ist. Diese Änderung ist uns besonders wichtig, um das Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen nicht über Gebühr einzuschränken und das Vereinswesen nicht zu schädigen. Auch für körpernahe Dienstleistungen wie etwa Friseure sowie Gastronomie und Beherbergungsgewerbe gilt ab morgen, dass ungeimpfte Mitarbeiter zwar täglich einen Corona-Schnelltest machen müssen, aber dafür dann nicht mehr zwingend teure PCR-Tests nötig sind. Bei aller berechtigter Sorge wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung sind diese Anpassungen sinnvoll.“
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