Antragsstellung ab sofort möglich – Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Assistenzkräften in der Kindertagesbetreuung verlängert – Kinderbetreuung
Bayern verlängert die Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen. Dafür werden im Jahr 2023 20 Millionen Euro bereitgestellt. Anträge auf Förderung können ab sofort gestellt werden.
Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Wir brauchen mehr helfende Hände in den bayerischen Kitas! Unsere Fach- und Ergänzungskräfte, die täglich mit viel Herzblut und Engagement großartige pädagogische Arbeit zum Wohle unserer Kinder leisten, benötigen Entlastung! Es ist mir wichtig, dass auch zukünftig die Einstellung von qualifizierten Assistenzkräften gefördert wird. In der neuen Richtlinie sind auch Assistenzkräfte, die sich über unser neues Gesamtkonzept für berufliche Weiterbildung qualifiziert haben, berücksichtigt!“
Die Ministerin erklärt weiter: „Damit verbessern wir die Arbeitsbedingungen für das pädagogische Kita-Personal. Sie haben mehr Zeit für die Arbeit mit unseren Kleinsten. Kinder, Familien und Fachkräfte profitieren davon! Bayern ist Familienland und steht für eine hochwertige frühkindliche Bildung.“
Als Assistenzkraft qualifizieren können sich wie bisher Kräfte, die die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis (Kindertagespflege, zuständig ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) erfüllen. Darüber hinaus können sich ab jetzt auch Personen, die eine erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 Block A des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Familienministeriums nachweisen können, zur Assistenzkraft weiterqualifizieren und gefördert werden.
Weitere Informationen unter Förderung Festanstellung und Qualifizierung.
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