Arbeitsministerin Schreyer: „Anpassung der Verdienstgrenze auf 530 Euro ist im Interesse aller!“ – Arbeit
Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer hat heute einen Entschließungsantrag Bayerns im Bundesrat vorgestellt. Ziel ist es, die bisherige Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung, sogenannte Minijobs, von 450 Euro auf monatlich 530 Euro anzuheben. „Minijobs sind eine sinnvolle und vor allem flexible Möglichkeit des Arbeitsverhältnisses. Das gilt gleichermaßen für Unternehmen wie Beschäftigte. Denn oft wünschen die Beschäftigten genau diesen Zeit- und Verdienstrahmen. Mit unserem Vorschlag, die Verdienstgrenze auf 530 Euro anzuheben, wollen wir, dass die geringfügige Beschäftigung auch weiterhin sinnvoll genutzt werden kann“, so die Ministerin.
Durch den gesetzlichen Mindestlohn und die gestiegenen Löhne, können Minijobber innerhalb der bisherigen Verdienstgrenze von 450 Euro immer weniger Stunden pro Monat arbeiten. Ihre mögliche Arbeitszeit hat sich im Laufe der Jahre immer weiter verringert. Die letzte Erhöhung der Verdienstgrenze erfolgte vor über sechs Jahren. Der jetzt von Bayern eingebrachte Vorschlag bewirkt, dass geringfügig Beschäftigte ihre bisherige Arbeitszeit beibehalten können. Die vorgeschlagene Erhöhung der Verdienstgrenze auf 530 Euro orientiert sich an der aktuellen Tarif- und Mindestlohnentwicklung.
„Es geht nicht um eine Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern um eine zeitgemäße Anpassung. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist weiterhin das dominierende Normalarbeitsverhältnis und muss das auch bleiben. Mit fast 33,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben wir einen historischen Beschäftigungshöchststand erreicht. Es besteht also keine Gefahr, dass die Minijobs Überhand nehmen, wenn wir die Verdienstgrenze anpassen“, betonte die Ministerin.
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