Arbeitsministerin Schreyer: „Im Bayerischen Arbeitsmarktfonds erstmalig eigener Förderschwerpunkt für Menschen mit Behinderung“ – Arbeit
Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer hat heute den Startschuss für die neue Auswahlrunde aus dem bayerischen Arbeitsmarktfonds gegeben. „In diesem Jahr legen wir mit einem neuen eigenen Förderschwerpunkt den Fokus besonders auf Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung. Dabei sollen insbesondere Jugendliche am Übergang von einer Schule in eine Ausbildung oder Arbeit sowie ältere Menschen mit Behinderung unterstützt werden“, so die Ministerin und ergänzt: „Der bayerische Arbeitsmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren hervorragend. Menschen mit Behinderung profitieren von dieser wirtschaftlichen Entwicklung jedoch nicht in gleichem Maße wie Menschen ohne Einschränkung. Auch mit dem Arbeitsmarktfonds wollen wir daher unser Augenmerk besonders auf diese Personengruppe legen, damit sie leichter einen Ausbildungsplatz erlangen, diese erfolgreich abschließen oder in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können.“
Mit dem bayerischen Arbeitsmarktfonds werden seit über 20 Jahren innovative Qualifizierungsmaßnahmen für am Arbeitsmarkt besonders Benachteiligte gefördert. Unterstützt werden so die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, Älteren, Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierten, Migranten und Flüchtlingen. Alle Maßnahmen bieten innovative Ansätze zur passgenauen Qualifizierung und eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Beratung und Begleitung.
Der Förderleitfaden für die diesjährige 29. Auswahlrunde wurde nun veröffentlicht. Anträge auf eine Förderung können bis zum 3. Mai 2019 beim Bayerischen Arbeitsministerium gestellt werden. Über die Anträge wird die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds entscheiden, die aus Vertretern der Wirtschaft, den Kammern, den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und der Staatsregierung besteht. Im vergangenen Jahr wurden 18 Maßnahmen mit insgesamt rund 3,8 Millionen Euro zur Förderung ausgewählt.
Weitere Informationen zum aktuellen Förderleitfaden und dem Antragsverfahren finden Sie unter Arbeitsmarktfonds.
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