Arbeitsstaatssekretär Hintersberger: "Mehr Beratungsstellen und bessere Transparenz für die Anerkennung ausländischer Berufe" – Bayerische Anerkennungsgesetze
Der Bayerische Landtag hat heute die Änderung des Bayerischen Anerkennungsgesetzes (BayBQFG) beschlossen. „Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen werden mit der Änderung der Bayerischen Anerkennungsgesetze schneller und einfacher. Das Gesetz ist ein weiterer Beitrag zur raschen Arbeitsmarktintegration aller Zuwanderer. Es dient damit der Fachkräftesicherung unserer bayerischen Wirtschaft“, so Bayerns Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger und weiter: „Außerdem werden wir die Zahl der Anerkennungsberatungsstellen mehr als verdoppeln. Für fünf weitere Beratungsstellen investieren wir insgesamt bis zu 650.000 Euro. Mit den schon vorhandenen drei Beratungsstellen erreichen wir so eine flächendeckende Beratungsstruktur in allen bayerischen Regierungsbezirken.“
Das zum 1. August 2013 in Kraft getretene Bayerische Anerkennungsgesetz ergänzt das seit 2012 geltende Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes für landesrechtlich geregelte Berufe. Durch die Änderung des Gesetzes, die zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, ist nun ein einheitlicher Ansprechpartner vorgesehen, der elektronisch kontaktiert werden kann. Ziel ist außerdem, möglichst flächendeckend elektronische Verfahren einzuführen. Neben der Beschleunigung der Verfahren, soll auch der Missbrauch besser bekämpft werden. Zudem wird ein europäischer Berufsausweis eingeführt. Durch dieses elektronische Dokument werden die Nachweispflichten bei innereuropäischen Anerkennungsverfahren erleichtert.
„Die Anerkennungsgesetze sind auch ein wichtiger Baustein bei der Integration der Flüchtlinge in Arbeit. Denn Integration in die Gesellschaft geschieht am besten über den Arbeitsmarkt. Dazu sollen die im Ausland erworbenen Qualifizierungen ganz oder teilweise genutzt werden“, so Hintersberger abschließend.
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