Auf Initiative Bayerns beschließt Bundesrat Anreize für Mietwohnungsbau
„Die Gewährleistung einer angemessenen Wohnraumversorgung mit bezahlbaren Mieten ist eine der zentralen Aufgaben der Politik. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in vielen Regionen Deutschlands und Bayerns hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Gerade in den wirtschaftlich starken Ballungsräumen herrscht ein zum Teil akuter Wohnraummangel“, stellt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fest.
Aiwanger hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wieder auf die Tagesordnung im Bundesrat kommt. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz sollte am 14. Dezember 2018 im zweiten Durchgang vom Bundesrat beschlossen werden. Es war jedoch von der Tagesordnung abgesetzt worden, da mit einer Zustimmungsmehrheit nicht gerechnet werden konnte. Das Gesetz wurde auf Initiative Aiwangers mit Antrag Bayerns wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt. Mit Erfolg: Der Bundesrat hat das für den Wohnungsbau wichtige Gesetzesvorhaben jetzt beschlossen.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnungsbauinitiative der Bundesregierung, mit der 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime entstehen sollen, um die Wohnraumversorgung gerade in Ballungsräumen zu verbessern. Die im Gesetz angestrebte Einführung einer Sonderabschreibung für Mietwohnneubauten soll finanzielle Anreize für private Investoren zum Bau bezahlbaren Wohnraumes setzen. Es ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Aiwanger: „Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Wir hoffen, dass mit diesem zusätzlichen Anreiz, der Wohnungsbau mehr Fahrt aufnimmt.“
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