Austausch im Justizpalast mit der Generalkonsulin Israels in München Sandra Simovich und Bayerns Justizminister Eisenreich / Eisenreich: „Wir stehen solidarisch an der Seite Israels“
Brennende Israel-Flaggen, Plakate mit Beschimpfungen, Steinwürfe gegen Synagogen: Nach der Eskalation im Nahen Osten kommt es in Deutschland zu zahlreichen antisemitischen Übergriffen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Wir stehen solidarisch an der Seite Israels. Auch die antisemitischen Parolen und die Hetze, die teilweise auf unseren Straßen und vor allem in den sozialen Netzwerken verbreitet werden, dürfen nicht hingenommen werden. Wir müssen dagegen mit allen Mitteln des Rechtsstaats, aber auch als Gesellschaft vorgehen.“ Das machte der Minister bei einem gemeinsamen Austausch mit Sandra Simovich, Generalkonsulin Israels in München, dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle und dem Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft München, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, deutlich. Der Minister warnt: „Wir akzeptieren keine brennenden Israel-Flaggen in unserem Land. Wer ausländische Flaggen beschädigt oder verbrennt, muss mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.“ Das bloße Zeigen einer Hamas-Flagge ist nach geltendem Recht dagegen nicht strafbar. Minister Eisenreich sieht Handlungsbedarf: „Hamas ist eine Organisation, die Israel mit Terror und Selbstmordattentaten bezwingen will. Bayern fordert seit langem, die sogenannte Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Organisationen wieder unter Strafe zu stellen. Auch müssen die bestehenden Möglichkeiten des Vereinsgesetzes genutzt werden. Aus meiner Sicht muss bereits das Zeigen von Hamas-Flaggen strafbar sein.“
Die Generalkonsulin Israels in München, Sandra Simovich: „In Deutschland wurden in den vergangenen Tagen israelische Flaggen verbrannt und klar antisemitische Parolen wie ‘Israel soll brennen‘ und ‘Scheiß Juden!‘ gerufen. Dies ist für uns natürlich schrecklich und ich würde mir wünschen, dass nicht nur ein Teil sondern die ganze deutsche Gesellschaft dies als Angriff auf das friedliche Zusammenleben aller hier in Deutschland und als Angriff auf unsere demokratischen Werte empfindet und nicht ‘nur‘ als Angriff auf Israel bzw. als Kritik an Israel. Politische Kritik ist natürlich immer legitim, doch Aufrufe zu Zerstörung, Gewalt und Mord sind keine Kritik, sondern purer Hass und eindeutig Antisemitismus! Wir sind daher sehr dankbar für die klaren Worte und Taten von Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Justizminister Georg Eisenreich und der gesamten bayerischen Staatsregierung, die im Kampf gegen Antisemitismus nicht zum ersten Mal die Situation richtig deutet und voran geht.“
In Europa, in Deutschland und auch in Bayern nehmen judenfeindlich motivierte Straftaten bereits seit einigen Jahren zu. Eisenreich: „Wir tragen in Deutschland eine besondere historische Verantwortung, den Judenhass an den Rändern, aber auch in der Mitte der Gesellschaft und unter den zu uns Geflüchteten zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen.“ Eisenreich zu der bevorstehenden Justizministerkonferenz: „Auf Antrag Bayerns beschäftigt sich die Justizministerkonferenz auch mit dem Kampf gegen Antisemitismus. Die Verfolgung antisemitischer Straftaten liegt im öffentlichen Interesse. Verweisungen auf den Privatklageweg kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht. Diese bayerische Praxis sollte bundesweit zur Anwendung kommen. Wir schlagen deshalb bei der anstehenden Justizministerkonferenz eine entsprechende Grundsatz-Erklärung vor. Die Bundesjustizministerin soll zudem nach dem bayerischen Vorschlag aufgefordert werden, für die Tatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB) eine Möglichkeit der Strafverfolgung von Amts wegen vorzusehen und diese mit höheren Strafen zu belegen, wenn ein rassistischer, fremdenfeindlicher, antisemitischer oder sonstiger menschenverachtender Inhalt vorliegt.“
Eisenreich weiter: „Es darf in Deutschland und Bayern keinen Platz für Judenhass geben. Aus dieser Überzeugung führen wir den Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus entschlossen und konsequent mit einem Bündel an Maßnahmen.“ Dazu gehören:
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Härtere Strafen für judenfeindlich motivierte Straftaten: Auf bayerische Initiative wurde dieses Jahr ausdrücklich im Gesetz verankert, dass sich eine antisemitische Motivation bei allen Taten strafschärfend auswirkt (§ 46 StGB). Der Minister: „Das ist ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit und Ausgrenzung.“
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Kampf gegen Hasskriminalität: Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter wurde im Januar 2020 zentral für ganz Bayern bestellt, dazu Sonderdezernate bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften
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Das bayerische Justizministerium hat bei den Generalstaatsanwaltschaften drei Antisemitismus-Beauftragte ernannt.
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Die Antisemitismus-Beauftragten haben einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt, mit dem antisemitische Motive bei Straftaten leichter entschlüsselt werden können – etwa anhand von Codes oder Jahrestagen. Eisenreich: „Es freut mich sehr, dass unser Leitfaden große Beachtung findet.“ Er wurde aktuell u.a. von Österreich sowie von einigen Bundesländern angefordert.
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Bayern hat als erstes Bundesland die IHRA-Definition angenommen. Die Staatsanwaltschaften wurden angewiesen, dass für die Frage nach dem Vorliegen einer antisemitischen Straftat die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) maßgeblich ist.
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Für bayerische Staatsanwaltschaften gilt der Grundsatz: Eine nachdrückliche Verfolgung antisemitischer Straftaten liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Verweisungen auf den Privatklageweg kommen in aller Regel nicht in Betracht. Einen Beschlussvorschlag für die Geltung dieser Grundsätze in ganz Deutschland wird Bayern in die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einbringen.
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