Bars und Kneipen dürfen innen ab sofort in Bayern öffnen
MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht die Öffnung von Bars und Kneipen mit guten Konzepten für verantwortbar. Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) hat die Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen in Bayern außer Kraft setzt.
Aiwanger: „Die Betriebe sind mittlerweile in einem langen Lockdown. Höchste Zeit, dass sie ihrem Geschäft wieder nachgehen und ihre Gäste bedienen dürfen, Öffnungen mit bewährten Konzepten sind verantwortbar. Die Wirte haben im vergangenen Jahr bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind und über funktionierende Hygienekonzepte verfügen. Die Öffnung kann dazu führen, dass weniger private Treffen im Partykeller und weniger Treffen im öffentlichen Raum stattfinden, was für Anwohner und Ordnungskräfte eine große Erleichterung bedeutet und am Ende vielleicht sogar weniger Coronainfektionen als jetzt.“
Das BayVGH hatte dem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken stattgegeben. Gegen den Beschluss des 25. Senats gibt es keine Rechtsmittel.
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