Bayerische Initiative beim Bund erfolgreich
- Kombination von Städtebauförderung mit Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) künftig einfacher
- Spitzenfördersatz von bis zu 90 Prozent möglich
- Bernreiter: „Klimaschutz muss auch für finanzschwächere Gemeinden leistbar sein!“
Erfolg für eine bayerische Initiative beim Bund: Zum 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auf Drängen Bayerns wurde eine neue Ausnahmeregelung für Kommunen in die Richtlinien aufgenommen. Diese vereinfacht die Kombination von Fördermitteln aus mehreren Programmen. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Auch struktur- und finanzschwache Kommunen müssen die Möglichkeit haben, ihre Gebäude energetisch zu sanieren, um einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dass der Bund nun die BEG-Richtlinien unserem Vorschlag entsprechend geändert hat, ist überfällig. Das ist ein Meilenstein für den kommunalen Klimaschutz!“
Die BEG-Förderung des Bundes bot bereits mehrfach Anlass für Ärger. Besonders schmerzhaft für Kommunen: Die BEG-Richtlinien sahen bislang einen maximalen Fördersatz von 60 Prozent vor. Auch wer BEG-Mittel mit anderen Förderprogrammen kombinieren wollte, konnte nicht mehr als 60 Prozent Förderung erhalten. Energetisch sinnvolle Projekte von Kommunen scheiterten nicht selten am gemeindlichen Eigenanteil von 40 Prozent.
Bernreiter: „Die Bundesförderung ging damit an der kommunalen Realität komplett vorbei. Schlimmer noch: Der Bund verhinderte, dass die Spitzenfördersätze der bayerischen Städtebauförderung mit bis zu 90 Prozent zum Tragen kamen. Das ist nun vorbei!“
Die bayerische Initiative wurde bereits Anfang September einstimmig von der Bauministerkonferenz befürwortet. Gleichzeitig hat das bayerische Bauministerium beim Bund für den Vorschlag geworben. „Wir haben ein Jahr für unser Anliegen gekämpft. Es ist nur ein knapper Satz, der nun in die Richtlinien aufgenommen wurde. Doch dieser Satz stellt den kommunalen Klimaschutz auf neue Beine“, so Bernreiter. Die neuen BEG-Richtlinien werden dem Bund zufolge in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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