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MÜNCHEN Der Bayerische Ministerrat hat die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen drei zentrale Handlungsfelder: „Gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Klimawandel“ und „Nachhaltige Mobilität“. Federführend ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung, das die Anpassungen mit den anderen beteiligten Ministerien abgestimmt hat.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Mit der LEP-Teilfortschreibung schnüren wir ein kraftvolles Paket, um den Zukunftsthemen Gleichwertigkeit, Klimawandel und Mobilität der Zukunft vorausschauend zu begegnen. Es gilt nötige Akzente zu setzen und Vorsorge zu treffen im Sinne der Generationengerechtigkeit sowie einer hohen Lebensqualität und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in ganz Bayern.“
Beim LEP handelt es sich um eine Rechtsverordnung. Sie verhilft zu einem bayernweit einheitlichen, verlässlichen und verbindlichen Rahmen für alle öffentlichen und privaten Planungsträger, um zum Beispiel nachhaltigen Klimaschutz und effiziente Flächeninanspruchnahme voranzutreiben. Hierzu sollen auch neue Akzente gesetzt werden: vom dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Erhalt kompakter Siedlungsstrukturen hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität für jedermann. Dazu zählen auch verbesserte Radwegenetze und die klare Zusage an eine an den Verkehr der Zukunft angepasste Infrastruktur.
Um dabei aber auch den spezifischen Herausforderungen der einzelnen Regionen gerecht zu werden, soll der Instrumentenkasten der Regionalplanung um entsprechende Kompetenzen erweitert werden. „Um die Bedürfnisse in Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen, Bergregionen, Trockengebieten oder Überschwemmungsgebieten passgenauer zu steuern, werden den 18 Planungsregionen in Bayern viele zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Diese können künftig etwa hochwertige landwirtschaftliche Flächen oder Gebiete als CO2-Senken besser schützen, Gebiete zur Speicherung von Wasser in feuchten und zur Bewässerung in trockenen Zeiten festlegen oder Trassen für schienengebundenen ÖPNV und für überörtliche Radwege sichern. Das ist wichtig, weil die Menschen vor Ort am besten wissen, was ihre Region braucht“, erläutert Staatsminister Aiwanger.
Die wichtigsten Änderungen im Themenfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse:
Die wichtigsten Änderungen im Themenfeld „Klimawandel und gesunde Umwelt“
Die wichtigsten Änderungen im Themenfeld „Nachhaltige Mobilität“
Das LEP als räumliche Zukunftsstrategie der Staatsregierung soll kein Produkt vom „grünen Tisch“ werden. Als nächster Schritt wird der Fortschreibungsentwurf daher in ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit gegeben. Hier können unter anderen Kommunen, Verbände, Fachstellen und selbst betroffene Stellen außerhalb Bayerns Stellungnahmen bis Ende März 2022 abgeben. Der Fortschreibungsentwurf des LEP wird dafür noch vor Weihnachten auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums bereitstehen. Im Anschluss folgen eine erneute Ministerratsbehandlung sowie das Zustimmungsverfahren des Landtags. Das Verfahren soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.
Ansprechpartner:
Jürgen Marks
Leiter Pressestelle