10. August 2018
Huml erläuterte: "Das Landespflegegeld ist Teil des umfangreichen Pflegepaketes, das die Staatsregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Darin enthalten ist auch ein Fünf-Millionen-Euro-Programm für mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern. Denn häuslich Pflegende werden durch verstärkte Möglichkeiten, Angehörige in Kurzzeitpflege zu geben, spürbar entlastet. Auch das trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können."
"Die Dimensionen der Antragstellung zeigen uns, dass wir das richtige Ziel verfolgen. In rund 90 Tagen sind 180.000 Anträge eingegangen. Das beweist: Die Pflegebedürftigen brauchen und bekommen unsere Hilfe. Und bereits Anfang September beginnen wir mit der Auszahlung des Landespflegegeldes", fügte Füracker hinzu.
Huml unterstrich: "Die Pflege liegt der Bayerischen Staatsregierung besonders am Herzen. Mit dem Pflegepaket setzen wir unseren Kurs konsequent fort. Allen, die sich in der Pflege engagieren - ob beruflich, als pflegende Angehörige oder Ehrenamtliche, gilt unser besonderer Dank. Sie können sich darauf verlassen: Die Bayerische Staatsregierung wird auch in Zukunft nicht nachlassen, die Pflege besonders zu stärken."
Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat