Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen fordern Entlastung für ehrenamtliche Betreuer / Antrag bei der Justizministerkonferenz in Berlin / Justizminister Eisenreich: „Der Einsatz von Ehrenamtlichen ist in der rechtlichen Betreuung von …
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „In Bayern gab es vergangenes Jahr etwa 151.000 betreute Menschen. Der Einsatz von Ehrenamtlichen ist bei der Betreuung von unschätzbarem Wert. Deshalb müssen bürokratische Hürden bei der Übernahme des Amtes abgebaut werden.“
Seit dem 1. Januar 2023 sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet, vor der Übernahme einer Betreuung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen (§ 21 Absatz 2 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz). Eisenreich: „Das kostet Zeit und Nerven, vor allem wenn die Betreuerinnen und Betreuer keinen Online-Zugang haben. Im schlimmsten Fall kann sogar die Übernahme der Betreuung daran scheitern.“ Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen bringen deshalb bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister in Berlin (25./26. Mai) einen Antrag zum Abbau bürokratischer Hürden bei der ehrenamtlichen Betreuung ein.
Minister Eisenreich: „Ob nach einem Unfall, durch eine schwere Krankheit oder das Alter: Jeder von uns kann in die Situation geraten, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Deshalb ist es von Vorteil, wenn ein Angehöriger oder eine nahestehende Person bereit ist, als Betreuer zu helfen. Wir fordern den Bundesjustizminister auf, eine neue Regelung zu schaffen: Die Betreuungsbehörden sollen künftig bei Einwilligung des Betreuers ein Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis selbst einholen können.“ Die Bundesregierung lehnte diese Änderung bisher mit dem Argument ab, ehrenamtliche Betreuer dürften nicht die Hoheit über ihre Daten verlieren. Eisenreich: „Das überzeugt mich nicht. Da wir die Betreuungsbehörde nur mit Einwilligung des ehrenamtlichen Betreuers ermächtigen wollen, Auskünfte einzuholen, bleibt es die freie Wahl der Ehrenamtlichen, die Betreuungsbehörde zu beauftragen.“
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Dass ehrenamtliche Betreuer ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen müssen, ist zweifelsohne eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz der Betreuten. Dass die notwendigen Dokumente allerdings zwingend von den Betreuern selbst eingeholt werden müssen, ist ein Formalismus, der abschreckt. Wir dürfen nicht fragen, wieviel man Ehrenamtlichen maximal zumuten kann – die Frage muss sein, wie man Ehrenamtliche effizient und unbürokratisch unterstützen kann. Die Ehrenamtlichen müssen sich mit voller Kraft auf ihr wertvolles Engagement konzentrieren können.“
Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsbetreuung. Wegen ihrer im Regelfall vorhandenen Nähe zu den Betroffenen können sie oft viel besser auf deren Wünsche und Bedürfnisse eingehen. Sie leisten einen herausragenden Dienst für unsere Gesellschaft. Daher wollen wir den bürokratischen Aufwand für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer so gering wie möglich halten.“
Bayern hatte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bereits mit einer landesrechtlichen Änderung entlastet. Seit dem 1. Januar 2023 können diese ihre Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gebührenfrei erhalten. Auf Anregung Bayerns beschlossen zahlreiche weitere Bundesländer, ihre ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in gleicher Weise zu unterstützen.
Die Minister: „Den Betreuerinnen und Betreuern möchten wir herzlich für Ihr großes Engagement danken.“
Hinweis: Die neu aufgelegte Broschürenreihe des Verlags C.H.BECK und des Bayerischen Justizministeriums gibt ausführlich Antworten auf Fragen zum Thema Vorsorge und Betreuung. Die Broschüren „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, „Die Vorsorgevollmacht“, „Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“, „Der große Vorsorgeberater“ und „Meine Vorsorgemappe“ sind kostenlos unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/ als PDF-Dokumente abrufbar oder können im Buchhandel erworben werden. Sie enthalten Musterformulare u. a. für eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
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