Bayern fordert Nachbesserungen bei Innovationsausschreibungen für besondere Solaranlagen
MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt die Aufnahme von sogenannten „besonderen Solaranlagen“ in die Innovationsausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021). Dadurch können Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen („Agri-PV“), auf Gewässern („Floating-PV“) und auf Parkplätzen an speziellen Ausschreibungsverfahren und nicht in Konkurrenz zu herkömmlichen Freiflächenanlagen teilnehmen. Wirtschaftsminister Aiwanger: „Wir wollen und müssen unsere Klimaschutzziele erreichen. Bayern setzt deshalb auch auf diese neuen technischen Möglichkeiten zur Solarstromerzeugung. Wir können dadurch das bereits große Potenzial der Photovoltaik in Bayern noch besser nutzen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir damit der bayerischen Energiewende zusätzlichen Schub geben.“
Aus bayerischer Sicht hält Aiwanger insbesondere die Agri-PV für vielversprechend: „Die neue Technik hat sich in Pilotprojekten bewährt. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass sie sich auch etabliert. Agri-PV kann die bisherige Konkurrenzsituation zwischen Landwirtschaft und Energieproduktion entschärfen und die Pachtpreisentwicklung dämpfen. Außerdem erhalten Landwirte dadurch eine zusätzliche Einkommensquelle.“
In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fordert Aiwanger noch Nachbesserungen bei den Rahmenbedingungen. Konkret spricht sich Aiwanger dafür aus, sowohl das Ausschreibungsvolumen als auch die zulässige Anlagengröße zu erhöhen. Aiwanger: „50 Megawatt für ganz Deutschland und maximal 2 Megawatt pro Anlage sind zu wenig. Hier muss der Bund deutlich mutiger werden. Andere Staaten wie die Niederlande machen es vor. Allein in Bayern zeigt die starke Nachfrage bei den PV-Freiflächenanlagen, wie groß das Potenzial in der Photovoltaik sein kann.“
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es bisher nur einen speziellen Gebotstermin am 01.04.2022 geben soll. Bayerns Wirtschaftsminister fordert stattdessen zwei Termine pro Jahr. Hinzu kommt, dass solche besonderen Anlagen nur in Kombination mit einem Energiespeicher oder mit anderen Erzeugungsarten an Ausschreibungen teilnehmen können. „Das ist eine unnötige Hürde. Genauso wie bei herkömmlichen PV-Freiflächenanlagen sollen für Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, Gewässern und auf Parkplätzen eigenständige Gebote auch ohne Kombination abgegeben werden können. Das macht die Anlagen in der Anschaffung günstiger“, erklärt Wirtschaftsminister Aiwanger.
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