Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein: Bundesregierung muss Medizinische Versorgungszentren stärker regulieren – Gesundheitsminister Holetschek, Hoch und von der Decken: Gemeinsame Initiative im Bundesrat erhöht Druck auf …
Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) im Sinne der Patientinnen und Patienten stärker regulieren. So sollen Monopolstellungen einzelner Träger verhindert und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung gestärkt werden. Dazu haben die drei Länder unter bayerischer Federführung eine gemeinsame Bundesratsinitiative entworfen. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, ein MVZ-Regulierungsgesetz zu schaffen. Die Ministerräte in München und Mainz sowie das Kabinett in Kiel gaben am Dienstag grünes Licht für den Vorstoß.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte in München: „Wir werden unsere Initiative am kommenden Freitag in Berlin in den Bundesrat einbringen. Damit fordern wir die Bundesregierung mit Nachdruck zum Handeln auf, denn mehrere Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) aus den Jahren 2020 bis 2022, die bereits diverse Transparenz- und Regulierungsmaßnahmen zum Gegenstand hatten, hat die Bundesregierung bislang leider nicht umgesetzt.“
Holetschek erläuterte: „Eine stärkere Regulierung ist dringend geboten. Aufgrund des rasanten Wachstums bei den MVZ befürchten wir zunehmende Konzentrationen und in einzelnen Regionen Abhängigkeiten von nur einem Leistungsanbieter. Allein in Bayern ist die Zahl der MVZ seit deren Einführung 2004 von 9 auf 938 im August 2022 explodiert, rund 20 Prozent davon sind in der Trägerschaft privater Krankenhäuser, über welche Finanzinvestoren oft ihre MVZ betreiben. Zudem beobachten wir, dass gerade die Investoren ihre MVZ vor allem in Ballungsgebiete verlagern, wo sie sich mehr Gewinn versprechen als auf dem Land. All dies gefährdet eine flächendeckende und vielfältige ambulante ärztliche Versorgung und muss verhindert werden.“
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch sagte: „Für die Landesregierung zählen der Schutz von Patientinnen und Patienten, neben einer guten gesundheitlichen Versorgung, zu den wichtigsten Anliegen. Patienten müssen wissen, dass sich hinter einem MVZ und deren ärztlicher Leitung als Eigentümer tatsächlich Finanzinvestoren verbergen, auch, um eine informierte, freie Entscheidung für eine Arzt- oder Zahnarztwahl treffen zu können. Bei investorengeführten Praxen kann darüber hinaus die Gefahr drohen, dass ein besonderer Fokus auf teurere Diagnose- und Behandlungsformen gelegt wird und damit die medizinische Grundversorgung nur an zweiter Stelle kommt. Uns ist wichtig, eine dominierende Marktmacht von bestimmten MVZ-Trägern durch regulierende Vorgaben zu verhindern. Es ist daher absolut notwendig, dass mit diesem Antrag eine gesetzliche Regulierung von investorengestützten MVZ endlich in greifbare Nähe rückt. Das schützt die Patientinnen und Patienten und sichert die Qualität bei der medizinischen Versorgung.“
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte: „MVZ können einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung leisten. Die Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen aber so anpassen, dass eine Trägervielfalt bei den MVZ erhalten bleibt und die ärztliche Unabhängigkeit immer gewahrt bleibt. Zudem darf der Einstieg von Investoren nicht dazu führen, dass junge Ärztinnen und Ärzte, die sich selbstständig machen wollen, im Wettbewerb um Kassenarztsitze ausgebootet werden. Wirtschaftliche Interessen müssen im Einklang mit der Versorgungssicherheit und einer guten medizinischen Behandlung der Patientinnen und Patienten stehen können. Damit das gelingt, sind Anpassungen des gesetzlichen Rahmens und mehr Transparenz notwendig, die die Bundesregierung nun endlich einleiten muss.“
Die GMK hatte Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein am 27. März beauftragt, den Entschließungsantrag für ein MVZ-Regulierungsgesetz in den Bundesrat einzubringen. Zuvor hatte Bayern bereits eine Arbeitsgruppe der Länder zu dem Thema geleitet und Lösungsvorschläge erarbeitet, die nun Grundlage der Initiative sind.
Der Entschließungsantrag sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, vor allem:
– Die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild, da die realen Besitzverhältnisse meist nicht ersichtlich sind, vor allem nicht für die Patienten vor Ort.
– Maßnahmen zur Begrenzung von Konzentrationsprozessen und Monopolisierungstendenzen: So sollen Krankenhäuser künftig nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein MVZ gründen können. Auch wird die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – sowohl bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – vorgesehen.
– Zudem enthält die Bundesratsinitiative Regelungen, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang.
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