Bayern setzt sich für grenzüberschreitendes Verhandeln mittels Video-Technik ein / Antrag bei der Justizministerkonferenz / Justizminister Eisenreich: „Die Chancen der Digitalisierung müssen auch in der zwischenstaatlichen Rechtshilfe und …
Im Zivilprozess gibt es bereits weitgehende Möglichkeiten für den Einsatz von Video-Technik. Parteien, Zeugen oder Sachverständige können schon heute deutschlandweit mittels Videokonferenztechnik vernommen und Verhandlungen digital geführt werden. Weite Reisen, zusätzliche Übernachtungen und hohe Kosten können so durch eine Online-Verhandlung vermieden werden. Anders als bei der Beweisaufnahme fehlt es für grenzüberschreitendes Verhandeln dagegen an einer umfassenden Rechtsgrundlage. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Chancen der Digitalisierung müssen auch in der zwischenstaatlichen Rechtshilfe und justiziellen Zusammenarbeit effektiv genutzt werden. Auch aufgrund der Pandemie-bedingten Reisebeschränkungen müssen Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel geführt werden können.“
Bayern bringt deshalb einen Antrag bei der heutigen Frühjahrkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (16. Juni) ein. Bayern fordert die Bundesjustizministerin auf, sich auf europäischer Ebene für die Schaffung von Rechtsgrundlagen einzusetzen, die ein effizientes grenzüberschreitendes Verhandeln mittels Videokonferenztechnik ermöglichen.
Auch die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ im Auftrag der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichthofs sieht hier Handlungsbedarf. Es sollte möglichst bald ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der den Gerichten in Anlehnung an die deutsche Regelung des § 128a Zivilprozessordnung ein effizientes Verhandeln im Wege der Bild- und Tonübertragung ermöglicht.
Eisenreich abschließend: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Wir brauchen einen bürgernahen und effizienten Zivilprozess – auch über staatliche Grenzen hinweg. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“
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