BAYERN UND HESSEN SETZEN SICH FÜR FORTGESETZTE STÄRKUNG DER LIQUIDITÄT VON UNTERNEHMEN IN DER CORONA-KRISE EIN – Gemeinsame Initiative von Bayern und Hessen im Bundesrat
„Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen nicht voreilig notwendige Liquidität wieder zu entziehen und den erwarteten Aufschwung nicht zu verzögern, sollten Unternehmen mit Dauerfristverlängerung auch im Jahr 2021 keine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen zahlen müssen“, sind sich der bayerische und der hessische Finanzminister einig. Eine entsprechende Initiative bringen beide Minister am kommenden Donnerstag in den Finanzausschuss des Bundesrates ein.
Darüber hinaus wollen Bayern und Hessen die Krise nutzen und das Verfahrensrecht zur Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. So sollen ab dem Jahr 2022 die Vielzahl unterschiedlichster Meldungen und Erklärungen vereinheitlicht und mit einer einheitlichen Abgabefrist bemessen werden. Zudem soll eine gemeinsame elektronische Übermittlung der Besteuerungsdaten angestrebt werden. Füracker und Boddenberg: „Unternehmen müssten die Umsatzsteuer erst später zahlen und würden damit dauerhaft einen Liquiditätsvorteil erhalten. Außerdem wären diese Maßnahmen ein erheblicher Beitrag zur Steuervereinfachung und einer der umfangreichsten Schritte zum Abbau von Bürokratie in den vergangenen Jahren.“
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