Bayerns Corona-Schutzmaßnahmen wirken – Bayerns Gesundheitsministerium erläutert mögliche Öffnungen ab Montag – Anträge erforderlich
Vom kommenden Montag (10. Mai) an dürfen in Bayern Landkreise und kreisfreie Städte bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bestimmte Öffnungsschritte umsetzen. Ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums betonte am Freitag in München: „Unsere Corona-Schutzmaßnahmen wirken. Die Infektionszahlen sind seit knapp zwei Wochen rückläufig. Inzwischen liegt die 7-Tage-Inzidenz in 35 Stadt- und Landkreisen wieder unter 100 – und täglich werden es mehr.“
In der sogenannten Bundesnotbremse sowie in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird klar geregelt, welche Öffnungen bei dieser Entwicklung möglich sind. Diese Woche hat der Ministerrat bekräftigt, dass diese Regelungen ab 10. Mai im Freistaat greifen und umgesetzt werden sollen.
Möglich sind nach § 27 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Öffnungen der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung, Öffnungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos, außerdem ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel erlaubt. Negative Testnachweise flankieren die Öffnungsstrategie; Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene. Die jeweils erforderlichen Rahmenhygienekonzepte werden von den zuständigen Fachressorts im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege veröffentlicht.
Das Gesundheitsministerium informiert die Kreisverwaltungsbehörden über das konkrete Vorgehen und die Kriterien für eine stabile Inzidenz. Der Sprecher erläuterte: „Die 7-Tage-Inzidenz muss insgesamt fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. In der Summe betrachten wir also den Zeitraum einer Woche. Über Öffnungen ab Montag (10. Mai) wird das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun entscheiden. Wer seit Sonntag, 2. Mai, eine stabile Inzidenz unter 100 aufweist, kann Öffnungsschritte umsetzen.“ Über die jeweiligen Öffnungen informieren die Kreisverwaltungsbehörden.
Wichtig dabei ist: Die Öffnung ist kein Automatismus. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen entsprechende Allgemeinverfügungen bei der zuständigen Regierung vorlegen, die dann das Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einholt. Stand Freitagmittag sind 13 Anträge eingegangen und werden zeitnah geprüft und gebilligt.
Sollte die Inzidenz von 100 an 3 Tagen in Folge wieder überschritten werden, müssen die Kreisverwaltungsbehörden wieder Schutzmaßnahmen ergreifen und reagieren. Am übernächsten Tag greifen wieder die strengen Regeln der Bundesnotbreme. Grundsätzlich gelten die Inzidenzwerte des Robert Koch-Instituts.
Die Bayerische Staatsregierung hat zudem pünktlich zu den Pfingstferien am 21. Mai Öffnungen für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Aussicht gestellt. Das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium bereiten ein entsprechendes Konzept vor, über das in der nächsten Kabinettsitzung am 10. Mai entschieden werden soll.
Der Sprecher bekräftigte: „Einzelne Öffnungen sind keine generelle Entwarnung. Die dritte Welle ist noch nicht vorbei, und die Pandemie ist leider noch lange nicht besiegt. Deswegen muss allen klar sein: Die Öffnungen müssten auch schnell wieder zurückgenommen werden, wenn das Infektionsgeschehen dies erfordern sollte. Deswegen müssen wir weiter umsichtig und vorsichtig bleiben und uns an die Schutzmaßnahmen halten.“
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.