Bayerns Justizminister Eisenreich zum Holocaust-Gedenktag: „Wir in Deutschland haben eine besondere Verantwortung für Jüdinnen und Juden. Das gilt in Zeiten zunehmender antisemitischer Straftaten mehr denn je.“ / Treffen der …
Heute vor 78 Jahren wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zum heutigen Holocaust-Gedenktag: „Wir in Deutschland haben eine besondere Verantwortung für Jüdinnen und Juden. Das gilt in Zeiten zunehmender antisemitischer Straftaten mehr denn je. Der Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus ist eine Daueraufgabe, dem sich die bayerische Justiz tagtäglich stellt.“
Mit dem erstem Spezialstaatsanwalt für judenfeindliche Straftaten hat Bayern im Oktober 2021 bundesweit ein Zeichen gesetzt. Anfang Mai hat Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, alle Antisemitismusbeauftragten der Länder zur Tagung in München eingeladen. Eisenreich: „Ziel ist der fachliche Austausch, die einheitliche Anwendung der Strafgesetze und eine verbesserte Vernetzung.“ Bayernweit hat der Zentrale Antisemitismusbeauftragte bereits erfolgreich auf eine einheitliche Linie der 22 bayerischen Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von volksverhetzenden Holocaust-Vergleichen bei Corona-Demonstrationen hingewirkt. Daneben verständigte er sich mit Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer über diese Vorgehensweise. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte steht insoweit auch in engem Kontakt mit den österreichischen Strafverfolgungsbehörden.
Eisenreich: „Judenhass gibt es an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern. Es ist unsere Aufgabe, diesen zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen.“
Hintergrund:
Die bayerische Justiz geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitische Straftaten vor – und hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen geschaffen.
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2018 wurden drei Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Justiz bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Ende des Jahres 2021 wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner Antisemitismus etabliert.
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Zentraler Antisemitismus-Beauftragter: Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz neben den drei regionalen Antisemitismus-Beauftragten in München, Nürnberg und Bamberg einen Zentralen Antisemitismus-Beauftragten. Eisenreich: „Die bayerische Justiz duldet keine Angriffe auf Jüdinnen und Juden. Mit Oberstaatsanwalt Andreas Franck geben wir der bayerischen Justiz im Kampf gegen Judenhass ein Gesicht. Er ist hauptamtlich für Verfahren wegen antisemitischer Straftaten mit besonderer Bedeutung bayernweit zuständig.“
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Im Januar 2020 wurde Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter vom bayerischen Justizminister bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschat München zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet.
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Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die drei bereits bestehenden Antisemitismus-Beauftragten der Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem auch international beachteten Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z.B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).
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Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt: Bayern hat im Jahr 2019 eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, dass eine judenfeindliche Motivation im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes Tatmerkmal genannt wird. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).
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