Bayerns Kultusminister Spaenle als Sprecher der CDU/CSU-Kultusminister: „Wir sollten die Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die das Grundgesetz eröffnet, nutzen. Eine Grundgesetzänderung ist unnötig!“
MÜNCHEN. Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat sich auch in seiner Funktion als Sprecher der Kultusminister von CDU und CSU gegen eine Änderung des Grundgesetzes in der Frage der Letztverantwortung der Länder für die schulische Bildung ausgesprochen. Sie sei für Investitionen des Bundes im Bereich von Schulen und Hochschulen auch gar nicht nötig. In Reaktion auf die Aussage des Städtetagspräsidenten Dr. Uwe Brandl sprach sich Minister Spaenle für folgendes Vorgehen aus: „Wir sollten die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aktiv nutzen, die das Grundgesetz bereits heute eröffnet. Eine Grundgesetzänderung ist unnötig und wenig sinnvoll.“
„Die Möglichkeit eines Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Bereich der Schulen und der Hochschulen ist eigens in den Artikeln 91 b, 91 c und 104 c des Grundgesetzes verankert. So sieht gerade der im Juli 2017 verabschiedete Art. 104 c GG ausdrücklich die Möglichkeit der Förderung von Gemeinden bei der Schulinfrastruktur durch den Bund vor: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“
Die Änderungen des Art. 91 b GG im Jahr 2015, der eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Hochschulbau ermöglicht, sowie des Art. 91 c GG, der eine Zusammenarbeit in IT-Fragen zwischen Bund und Ländern ermöglicht, und des Art. 104 c GG im Juli 2017 sind für Minister Spaenle ein Beleg für die Flexibilität und die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungsföderalismus. Minister Spaenle: „Die sinnvollen Grundgesetzänderungen sind erfolgt. Die Möglichkeiten eines komplementären Bildungsföderalismus sind noch lange nicht ausgeschöpft.“
Die Letztverantwortung der Länder für die schulische Bildung ist für Minister Spaenle dagegen zentral für die Kulturstaatlichkeit der Länder. „Weichenstellungen in der Bildungspolitik sind von enormer Tragweite für den Einzelnen. Sie müssen nahe am Menschen fallen. Die Bildungsverantwortung der Länder hat sich dabei bewährt – der Weg zu den Entscheidungsträgern im eigenen Land ist kurz, der nach Berlin ist lang.“
Die Landtage und die Landesministerien entscheiden im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über die schulische Bildung und können dabei regionale Besonderheiten berücksichtigen. Eine mögliche Vermengung der Entscheidungskompetenzen verführt dagegen leicht dazu, Verantwortung hin- und herzuschieben. Entscheidend ist und bleibt nach wie vor eine angemessene Beteiligung der Länder an den Einnahmen der Öffentlichen Hand, die auch im Grundgesetz verankert ist.
Dr. Ludwig Unger, 089 2186 2105
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