Bayerns Schulprojekt zur Cannabisprävention startet im November – Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: Informationen über die Risiken von Drogen sind sehr wichtig – Kultusminister Piazolo: Unsere Schulen leisten wertvolle …
Im November startet das neue Projekt zur Cannabis-Prävention an Bayerns Schulen. Darauf haben Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Kultusminister Michael Piazolo am Samstag hingewiesen. Das Projekt war am 13.09.2022 vom Bayerischen Ministerrat beschlossen worden.
Holetschek betonte: „Cannabis ist in der Altersgruppe der 16- bis 25-Jährigen die mit Abstand bedeutsamste und am häufigsten konsumierte illegale Droge. Unser Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene auf die Gefahren dieser Droge hinzuweisen – gerade vor dem Hintergrund der geplanten Cannabis-Legalisierung durch die Ampel-Koalition. Der Konsum von Cannabis darf nicht verharmlost werden!“
Der Minister erläuterte: „Gemeinsam mit dem LGL und den Regierungen starten wir deshalb zum 1. November 2022 ein Projekt zur systematischen Cannabis-Prävention in Schulen. Jedes Jahr sollen rund 1.500 Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe durch geschulte Suchtfachkräfte in interaktiven Workshops eine altersbezogene gezielte Aufklärungs- und Präventionsarbeit erhalten – zu Cannabis im Speziellen und zu Suchtmitteln allgemein. Bis Ende 2024 investieren wir dafür rund 1,6 Millionen Euro.“
Kultusminister Michael Piazolo: „Der Konsum von Drogen kann ein erhebliches Risiko darstellen. Wir wollen junge Menschen davor schützen und setzen auf Prävention. An unseren Schulen werden schon lange erfolgreich Projekte zur Suchtprävention durchgeführt – allen voran zu Nikotin und Alkohol. In dem neuen zweijährigen Modellprojekt erweitern wir nun unsere Aufklärungsarbeit. Speziell geschulte Fachkräfte klären in Workshops über Cannabis auf – altersgerecht, umfassend und immer die Lebensrealität der Jugendlichen im Blick. Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit dem Cannabisprojekt einen weiteren wichtigen Baustein in unserem schulischen Gesamtkonzept zur Suchprävention haben!“
Holetschek unterstrich: „Cannabis ist eine hochwirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge. Sie birgt erhebliche gesundheitliche Gefahren und kann zu teils irreversiblen gesundheitlichen Schäden sowie sozialen Problemen führen, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene.“ Der Minister fügte hinzu: „Cannabiskonsum kann auch schulische Leistungen beeinträchtigen. Gemeinsam führen Gesundheits- und Kultusministerium schon lange erfolgreiche Projekte zur Suchtprävention an Bayerns Schulen durch – insbesondere bei Alkohol und Nikotin.“
Laut der Europäischen Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen (ESPAD-Befragung) hatte im Jahr 2019 mehr als jeder fünfte Jugendliche in den vergangenen 12 Monaten Cannabis konsumiert. Für die Studie waren in Bayern 3.211 Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe befragt worden.
Prof. Christian Weidner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ergänzte: „Wenn frühzeitig mit dem Konsum von Cannabis begonnen wird, erhöht sich nicht nur das Risiko für gesundheitliche und soziale Schäden, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, eine Abhängigkeitserkrankung zu entwickeln. Daher ist Prävention besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen entscheidend. Auch das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung am LGL sensibilisiert im Rahmen seiner Präventionsarbeit Jugendliche und junge Erwachsene für das Thema Cannabis. Ziel ist neben dem Ausbau von Lebens- und Gesundheitskompetenzen, das Risikobewusstsein hinsichtlich Cannabis bei jungen Menschen zu fördern und diese in ihrem Nicht-Konsum zu stärken“.
Die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung kritisierte Holetschek erneut als verantwortungslos: „Es darf nicht sein, dass die Hemmschwelle sinkt und noch mehr Menschen als bisher Cannabis konsumieren. Aber genau diese Gefahr besteht bei dem Vorhaben der Ampel-Koalition. Deshalb lehnt Bayern die Legalisierungspläne grundsätzlich ab.“
Der Minister ergänzte: „Der Verzicht auf eine THC-Grenze bedeutet in der Realität, dass die Konsumenten Produkte mit hohem Gehalt wählen, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Der Gesundheitsschutz bleibt dabei auf der Strecke, da auch die Nebenwirkungen mit steigendem THC-Gehalt zunehmen. Dass noch geprüft werden soll, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben wird, reicht nicht aus.“
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.