Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
MÜNCHEN Das Bundesfinanzministerium hat am 17. April 2019 die Verbandsanhörung zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gestartet. „Deutschland muss deutlich mehr in FuE investieren. Als Hochtechnologieland ist für uns eine intensive Forschungstätigkeit der Wirtschaft unerlässlich. Vor allem Start-ups brauchen gute Bedingungen, um ihre Produkte zu entwickeln. Die USA, China, Frankreich, Großbritannien und Österreich geben beispielsweise deutlich mehr aus und fördern schon seit langem FuE-Tätigkeit durch Steuerbegünstigungen. Hier müssen wir nachlegen, damit Start-ups nicht in die USA oder in andere Länder verschwinden“, so Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Insgesamt nutzen 31 von 36 OECD-Ländern eine steuerliche FuE-Förderung. In der EU ist diese Steuerbegünstigung praktisch Standard. Aiwanger: „Es ist längst überfällig, dass Deutschland nachzieht. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung schätzt, dass auf jeden eingesetzten Euro Steuergutschrift zusätzlich 1,25 Euro private FuE-Tätigkeit folgen. Die gesamtwirtschaftlichen Einkommensgewinne lägen bei rund 750 Millionen Euro. Die steuerliche FuE-Förderung ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zur Projektförderung.“
Dr. Aneta Ufert, stellv. Pressesprecherin
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